Schöffengericht Traunstein

Abzocke statt großer Liebe

von Redaktion

Über eine Partnerbörse im Internet lernte ein 35-Jähriger aus Pfaffing, Landkreis Rosenheim, eine 30-Jährige aus der Nähe von Traunstein kennen. Er gaukelte Liebe vor. Tatsächlich war er auf ihr Geld aus – und erschlich sich so insgesamt 28000 Euro. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.

Traunstein – Das Schöffengericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott verhängte gegen den teilgeständigen Täter wegen achtfachen Betrugs und eines Betrugsversuchs eine Strafe von 22 Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung – mit der Auflage, den Schaden nach Kräften wieder gutzumachen.

Der Angeklagte war am 16. März 2016 in einem Partnerschaftsportal auf die Frau gestoßen. Tatsächlich war der 35-Jährige weniger an einer Liebesverbindung interessiert, die folgende Beziehung war für ihn eher Mittel zum Zweck, um von der Frau größere Geldmengen zu erlangen.

Dazu erfand der 35-Jährige jede Menge Geschichten über angebliche Notlagen und unerwartete Schicksalsschläge. Einmal behauptete er, er müsse ins Gefängnis, wenn er das Geld nicht rechtzeitig auftreibe. Er wollte sich alles angeblich nur für kurze Zeit leihen. Glaubt man dem Täter, so floss das Geld in Sportwetten. Der Frau versprach er stets, ihr die Beträge bald wieder zurückzuzahlen.

Seine Rechnung ging einige Monate auf. Erst erschwindelte er jeweils nur einige Hundert Euro, später bis zu über 8000 Euro auf einen Schlag. Die gutgläubige Frau räumte ihr Konto ab und nahm sogar Kredite auf, um dem vermeintlichen Freund zu helfen.

Der Angeklagte räumte die Tatvorwürfe mit einem Gesamtschaden von 28000 Euro binnen eines Vierteljahres ein. Zur Höhe der Einzel-„Darlehen“ meinte er, das wisse er nicht genau. „Ich habe das Geld nicht gezählt“, behauptete er vor Gericht. Seine Absicht, noch mehr Geld zu erbeuten, scheiterte daran, dass mehrere Banken der Frau keine weiteren Kredite bewilligten. Der mittellose Angeklagte, der im November 2016 eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hatte, beteuerte vor dem Schöffengericht, er werde alles zurückzahlen – von dem Gehalt an seiner künftigen Arbeitsstelle.

Falscher Name, falscher Wohnsitz

Die 30-Jährige offenbarte das miese Vorgehen des Angeklagten. So habe er einen falschen Familiennamen und einen nicht existierenden Wohnsitz in Wasserburg genannt. Zu Hause besuchen durfte sie den Betrüger kein einziges Mal. Wenn sie sich mit ihm an einem öffentlichen Platz wie einem Café oder in einer Gaststätte zum Abendessen treffen wollte, habe er das strikt abgelehnt: „Er fand immer Ausreden.“ Stattdessen habe er für die Geldübergaben anonyme Orte wie Tankstellen ausgesucht. Zurückerhalten habe sie bislang keinen Cent, so die Zeugin. Wie die Hauptverhandlung zeigte, ist sie dringend auf Rückzahlung der Schadenssumme angewiesen.

Die 30-Jährige ist völlig überschuldet und kann die Raten für die wegen des Angeklagten aufgenommenen Kredite nicht mehr zurückzahlen. Als der 35-Jährige die Frau um Entschuldigung bitten wollte und dabei behauptete, er habe sie „nie betrügen wollen“, war sie den Tränen nahe und rief: „Ich kann das alles finanziell nicht stemmen. Du hast mich fertiggemacht. Du hast mein Leben zerstört.“ Beim Verlassen des Gerichtssaals gab Richter Wolfgang Ott dem Opfer einen Rat mit auf den Weg: „Seien Sie in Zukunft vorsichtig.“

Staatsanwalt Dr. Martin Freudling plädierte im Sinn der Anklage auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, während der Verteidiger Freispruch beantragte – wegen mangelnder Betrugsabsicht. Sollte eine Verurteilung erfolgen, sei eine Strafe mit Bewährung angebracht.

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