Bauantrag zurückgezogen

Egartnerhof wieder vor offener Zukunft

von Redaktion

Eigentümer hatte Abriss und Neubau geplant

Bernau – Wieder völlig offen ist die Zukunft des früheren Egartnerhofes in Bernau. Der Eigentümer der Immobilie, die HLR Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Bernau, zog den eingereichten Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses zurück. Vorgesehen hatte die GmbH elf Wohnungen. Sowohl die Gemeinde Bernau wie letztlich auch das Landratsamt hatten das Vorhaben in der vorgelegten Planung abgelehnt. Ihre Kritik: Die geplante Bebauung sei zu massiv, sie füge sich nicht ein in die Umgebung.

Was früher einmal ein Bauernhof war, ist heute ein Übergangswohnheim für anerkannte Flüchtlinge. Vor über zwei Jahren hat die Regierung von Oberbayern die Räume angemietet: Seit Mai 2015 finden dort anerkannte Flüchtlinge eine Unterkunft. Zurzeit wohnen im früheren Egartnerhof etwa 30 Personen hauptsächlich aus Afghanistan und Syrien. Der Mietvertrag läuft bis Ende März 2020 (siehe Kasten).

Bebauung

wäre zu massiv gewesen

2014 kaufte die HLR Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Bernau den früheren Hof, der an der Einmündung der Egartner- in die Aschauer Straße steht. Die Geschicke dieser GmbH lenkt und leitet Geschäftsführer Knud Hartung, der seit über 20 Jahren in München das Immobilienunternehmen „Arge Immo“ betreibt. Als Grund dafür, dass er den Bauantrag zurückgezogen hatte, nannte Hartung, dass die Gemeinde mit ihrem Bürgermeister dem Vorhaben nicht zugestimmt habe. Der Geschäftsführer ist nach wie vor davon überzeugt, dass der Bauantrag „genehmigungsfähig“ gewesen wäre.

Was er mit dem Gebäude nun macht, könne er „jetzt noch nicht sagen“, so Hartung weiter. Ein Handlungsbedarf sei zurzeit nicht gegeben, der Mietvertrag mit der Regierung laufe noch bis 2020.

Doch eben diesen Handlungsbedarf hatte er schon vor einiger Zeit gesehen. So gab er seinerzeit zu erkennen, dass er den Egartnerhof nach seiner Nutzung als Übergangswohnheim für Flüchtlinge abreißen und dann durch einen Neubau ersetzen wolle. Was sich dann zeigte: Seine Vorstellungen deckten sich jedoch nicht mit jenen im Rathaus. Ein Hickhack über Monate hinweg folgte – mit keinem guten Ende für den Bauwerber. Hartung erhielt das gemeindliche Einvernehmen nicht, weil er die Vorgaben nicht erfüllte – so zumindest war der Tenor, der am Ende aus dem Rathaus kam.

Der Bauantrag, den Hartung einreichte, fand im Juli dieses Jahres keine Zustimmung im Gemeinderat. Das Gremium war der Meinung, dass der Bau, wenn er denn kommen sollte, zu massiv wäre. Nicht nur im Großen, auch im Kleinen widersprach das Vorhaben den Vorstellungen des Gemeinderates. So sei zum Beispiel auch die Stellplatzfrage, so der Tenor damals, ungenügend gelöst.

Nachdem die Gemeinde Stellung genommen und das Vorhaben nicht befürwortet hatte, leitete sie den Bauantrag weiter an die Genehmigungsbehörde. Und das Landratsamt kam dann zur gleichen Einschätzung. Die Behörde in Rosenheim habe den Bauantrag geprüft, so Michael Fischer, der Pressesprecher. Mit Blick auf die Grundfläche des geplantes Wohn- und Geschäftshauses sei die Behörde zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der Umgebung einfüge. Diese Einschätzung habe das Landratsamt dem Bauwerber, so Fischer weiter, mitgeteilt – mit der Folge, dass er dann seinen Bauantrag zurückzog.

Betten zur Hälfte belegt

Im früheren Egartnerhof in Bernau betreibt die Regierung von Oberbayern seit 2015 ein Übergangswohnheim für anerkannte Flüchtlinge. „Die Bewohnerinnen und Bewohner stammen überwiegend aus Afghanistan und Syrien“, erläutert Dr. Martin Nell, der Pressesprecher der Regierung, die derzeitige Belegung gegenüber der Chiemgau-Zeitung.

Die Einrichtung weise eine Kapazität von bis zu 57 Plätzen auf, hiervon seien derzeit rund die Hälfte der Plätze belegt, so der Pressesprecher weiter. Aus organisatorischen Gründen sei bei Asyl-Unterkünften im Regelfall keine vollständige Belegung aller Betten planbar. Als Beispiel nennt er die Belegung eines Vier-Bett-Zimmers mit einer dreiköpfigen Familie. „Die vorhandenen freien Plätze sind für avisierte Aufnahmen reserviert“, so Dr. Nell.

Der Mietvertrag läuft seinen Angaben zufolge bis zum 31. März 2020. Die Frage einer möglichen Verlängerung müsse also derzeit nicht entschieden werden. „Sie kann dann naturgemäß auch von der künftigen Entwicklung des Zugangsgeschehens abhängen.“

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