aus dem gerichtssaal
Nach dem Ausraster Reue gezeigt
Das Jugendschöffengericht Rosenheim setzte die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe gegen einen 20-jährigen Rosenheimer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Bewährung aus.
Rosenheim – Ob der Rosenheimer eine Jugendstrafe bekommt, liegt in den nächsten 18 Monaten ganz allein in seinen Händen. Wenn er seine Bewährung nutzt und den eingeschlagenen positiven Weg mit der Erfüllung der gerichtlichen Auflagen weitergeht, ist die Angelegenheit für ihn erledigt.
Bis dahin wir