Grabenstätt – Im Oktober 2002 war erstmals eine solche Ampelanlage beantragt worden. Zwei Monate später lehnte die Untere Verkehrsbehörde den Antrag ab. Bei einem neuen Antrag im März 2005 hatte die Gemeinde dann sogar verbindlich erklärt, den wesentlichen Anteil der damals ermittelten Umbaukosten in Höhe von gut 20000 Euro zu übernehmen – circa 10500 Euro für die Beschaffung und Installation der Ampel und 10000 Euro für deren Errichtung und die notwendigen Vorarbeiten. Auch die damals prognostizierten monatlichen Wartungs- und Betriebskosten von rund 75 Euro hätte die Gemeinde übernommen – trotzdem fand auch dieser Antrag im Juli 2005 nicht die erhoffte Zustimmung.
Eine Ampel komme erst bei einer Durchfahrt von mehr als 450 Fahrzeugen pro Stunde infrage – und dieser Wert werde in Erlstätt nicht erreicht, so die Begründung.
Den Stein wieder ins Rollen gebracht hat unlängst in der Erlstätter Bürgerversammlung Helmut Vordermayer mit seiner schriftlichen Eingabe zu den Verkehrsproblematiken in Erlstätt und seinem dann vor Ort nochmals erneuerten flammenden Appell für zwei Ampelanlagen an den viel befahrenen und besonders für querende Fußgänger gefährlichen Kreisstraßen TS54 und TS3.
Er freue sich, dass sich ein Bürger in dieser Angelegenheit so eingebracht habe und auch bei den zuständigen Behörden mit Nachdruck vorstellig geworden sei, so Christian Fellner (Bürgergruppe). Er hätte sich nur gewünscht, dass zu dem Ortstermin mit den entsprechenden Fachstellen auch die Ratsmitglieder eingeladen worden wären. Franz Kreiler (Bürgergruppe) pflichtete ihm hier bei. Er sei zwar ein „Verfechter eines Warnblinklichts“ gewesen, doch „auch eine Ampel sei in Ordnung, die muss aber schnell schalten“, so Gerhard Wirnshofer (Bürgergruppe).
Nach 15 Jahren endlich eine Lösung finden
Eine Blinkanlage sei aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich, kamen Fellner und Bürgermeister Georg Schützinger überein. Für den Rathauschef hat nun absolute Priorität, dass „wir einen gescheiten Antrag stellen“ und man nach 15 Jahren endlich zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung komme.
Optimistisch stimme ihn, dass die Untere Verkehrsbehörde das Ersetzen exponierter Fußgängerüberwege durch Ampeln mittlerweile offenbar positiver beurteilt. Prüfungen der Fußgänger- und Fahrzeugfrequenz würden in der Regel nicht mehr durchgeführt, vielmehr seien die örtlichen Begebenheiten ausschlaggebend.