Bernau – Die Starbulls Rosenheim hatten am 13. November 2016 in heimischer Halle in der DEL 2 die Kasseler Huskies mit 3:1 geschlagen. Grund genug für einen Bernauer, diesen Sieg mit etlichen Bieren zu feiern. Mit der Bahn fuhr er dann zurück nach Bernau, wo er samt Gattin heimwärts marschierte. Kurz vor der Haustür fuhr ein Pkw an dem Betrunkenen vorbei – und ab diesem Moment gibt es unterschiedliche Versionen des weiteren Geschehens, mit dem sich nun das Amtsgericht Rosenheim beschäftigte.
Zu Beginn der Verhandlung erklärte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Lorenz Seidl, dass die Darstellung seines Mandanten schlicht dessen Erinnerung wiedergebe, die, weil er ja zeitweise bewusstlos und darüber hinaus alkoholisiert gewesen sei, lückenhaft sein könne, ja müsse.
Der angeklagte 30-jährige Bernauer berichtete, dass im Vorbeifahren ein Pkw seine Ehefrau touchiert haben müsse. Denn er habe „einen Bums“ gehört und seine Frau habe über Schmerzen am Unterschenkel geklagt. Daraufhin sei er dem Wagen hinterher gelaufen. Der sei stehen geblieben und er habe die Fahrertüre geöffnet, um den Fahrer zur Rede zu stellen. Dieser sei aber einfach losgefahren und habe ihn mit sich geschleift, bis er auf den Boden geknallt sei.
Viele Prellungen
und Frakturen
Von da ab habe er keine Erinnerung mehr, bis ihn Rettungssanitäter versorgt und ins Krankenhaus gebracht hätten. Tatsache ist, dass er dort wegen vielfacher Prellungen und Frakturen drei Tage stationär behandelt worden war.
Ganz anders lautete die Darstellung des Autofahrers. Der 52-Jährige berichtete, dass er das ihm zu Fuß entgegenkommende Ehepaar sehr wohl bemerkt habe. Mit speziell verminderter Geschwindigkeit und auf die andere Straßenseite ausweichend habe er die beiden passieren wollen. Dabei sei der Mann von der Seite mit dem Fuß gegen den Wagen gesprungen. Als er das realisiert hatte, sei er stehen geblieben, um den Grund für dieses Verhalten festzustellen. Mehr noch, er habe gewendet und sei hinter den beiden hergefahren, um deren Adresse festzustellen. Die zwei seien in ein Haus und in das obere Stockwerk gegangen. Als er mit seinem Handy die Polizei gerufen habe, habe der Mann ihn aus einem Fenster heraus beschimpft und beleidigt.
Dies war von der Polizeistation auch bemerkt und dokumentiert worden.
Im Anschluss sei der Mann wieder nach unten zum Wagen gekommen, habe ihn erneut beschimpft und schlussendlich sogar mit Pfefferspray besprüht, als er im Wagen saß, schilderte der 52-Jährige.
Da sei er in Panik geraten und davongefahren. Dass der 30-Jährige sich am Wagen festgehalten habe und deshalb mitgeschleift wurde, habe er wohl bemerkt. Aber wegen der Wirkung des Pfeffersprays habe er kaum noch Luft bekommen und sei derart verängstigt gewesen, dass er nur noch weg wollte.
Auch als er im Rückspiegel den Angeklagten auf der Straße habe liegen gesehen, habe er zwar angehalten, es aber nicht gewagt, sich dem zunächst am Boden Liegenden zu nähern. Wahrlich erleichtert habe er dann registriert, dass der sich wieder aufrappeln konnte und zum Haus zurück hinkte.
Zum zweiten Mal
Polizei angerufen
Er habe dann erneut die Polizei angerufen und gemeldet, dass er sich nun 200 Meter vom ursprünglichen Ort des Geschehens aufhalte und dort die Beamten erwarte.
Der 30-Jährige räumte nach dieser Schilderung nun ein, dass es durchaus auch so gewesen sein könne, wie der Zeuge das geschildert habe. Mehr noch, er stand auf, um sich bei dem Zeugen zu entschuldigen und sein Verteidiger bot dem 52-Jährigen an, im Zuge eines Täter-Opfer- Ausgleichs 1000 Euro für dessen Schaden und Aufwendungen zu bezahlen.
Dies wurde mittels eines unwiderruflichen Vergleichs sofort dokumentiert.
Das Pfefferspray war von Polizeibeamten am Auto des Opfers dokumentiert und die dazugehörige Dose in der Wohnung des Bernauers sichergestellt worden.
Das Geständnis des Angeklagten machte eine weitere Beweisaufnahme überflüssig. Weil er schon achtmal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, wollte die Staatsanwältin es nicht mehr bei einer Geldstrafe belassen. Ein Jahr Gefängnis sei für einen solch unbelehrbaren Täter zwingend erforderlich.
Der Verteidiger führte die, wenn auch späte Einsicht und Reue ins Feld, den erfolgten Täter-Opfer-Ausgleich und dass sein Mandant selber erheblich verletzt worden sei, wenn auch durch eigene Schuld. Deshalb halte er eine Geldstrafe für ausreichend. Sofern aber das Gericht eine Haftstrafe für unumgänglich halte, müsse diese zur Bewährung ausgesetzt werden.
Geständnis „rettet“ vor direkter Haft
Die Vorsitzende Richterin Simone Luger machte dem Angeklagten klar, dass sie seine Geschichte von Bewusstlosigkeit und derart großen Erinnerungslücken für eine Schutzbehauptung halte. „Dass Sie schließlich doch noch geständig und zu einer Ausgleichszahlung bereit waren, rettet Sie vor der direkten Haft“, sagte sie mit Verweis auf das Vorstrafenregister. Sie verurteilte ihn zu zehn Monaten Gefängnis, die sie zur Bewährung aussetzte, aber nur unter der Bedingung, dass er den Zahlungen an sein Opfer regelmäßig nachkomme. au