Risiko der Überschwemmung

von Redaktion

Für Gemeinderat steht fest: Baugebiet muss aufgehoben werden

Schleching – Der Gemeinderat begründete in der jüngsten Sitzung nochmals, warum es nötig ist, den Bebauungsplan „Ettenhausen Dorfeingang“ aufzuheben. Am vorletzten Tag der öffentlichen Auslegung war vom Rechtsanwalt eines Betroffenen eine E-Mail eingegangen, die in der Sitzung verlesen wurde.

Die Gemeinde sieht den Grund für die Aufhebung des Bebauungsplanes darin, dass das Gebiet im Falle eines Jahrhundert-Hochwassers überschwemmt werden würde – sowie im Jahr 2013, wo sich in einer Senke im Südosten des Planungsgebietes ein kleiner See gebildet hatte.

Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein bestätigte nun in einem Schreiben, dass das Plangebiet bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis im Überschwemmungsgebiet des Alpbachs liegt. „Aufgrund dieser Gefährdungssituation sind die oben genannten Grundstücke aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht für eine Bebauung geeignet“, heißt es in dem Schreiben. Weiter wird das Argument des Retentionsraumverlustes von rund 13000 Kubikmetern angeführt. Dass wesentliche Teile des Gebiets im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen, so die Verwaltung, liege nicht in der Verantwortung der Gemeinde, bedinge aber, dass die Ausweisung von Baurecht für dieses Gebiet nicht möglich ist.wun

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