Prien – Alt ist die Kampenwandstraße, schlecht ihr baulicher Zustand. Die Gemeinde möchte die Straße gerne auf Vordermann bringen, die Schlaglöcher beseitigen, den Asphalt verbessern und anderes mehr. Die Maßnahmen kosten jedoch eine Stange Geld. Wer muss die Last schultern? Seit Monaten tobt die Diskussion. Der Markt will die Kosten in der Hauptsache auf die Anlieger umlegen, die Anwohner winken ab und stellen sich quer.
Beide Seiten liegen im Streit. Der Markt versucht, die Wogen zu glätten. In den nächsten Tagen will er die Anlieger informieren. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit suchen die Vertreter der Gemeinde das Gespräch.
Ungeachtet der Bemühungen der Gemeinde um Aufklärung haben nun etwa 30 Anwohner einen Rechtsbeistand mit ins Boot genommen. Mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt haben sie die Kanzlei Labbé und Partner in München. Und Sebastian Heidorn, einer der Rechtsanwälte, die in der Kanzlei arbeiten, hat gegenüber der Chiemgau-Zeitung nun zur geplanten Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Kampenwandstraße in Prien Stellung genommen.
Die Absicht der Marktgemeinde Prien, die Kampenwandstraße auszubauen und die hierbei anfallenden Kosten auf die Anwohner umzulegen, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sei bereits seit einiger Zeit Ortsgespräch und Gegenstand diverser Berichterstattung. „Nachdem die Bauarbeiten und damit wohl auch der Erlass von Beitragsbescheiden näherrückt, haben sich nun zahlreiche Anlieger zusammengeschlossen, um die Angelegenheit mit anwaltlicher Hilfe überprüfen zu lassen.“
Als Ziel nennt Heidorn, „mit der Gemeinde vor Erlass der Beitragsbescheide in Kontakt zu treten und mögliche Problempunkte zu diskutieren“. Dies sei deshalb sinnvoll, weil bei Zugang eines Bescheides der dort festgesetzte Betrag zunächst bezahlt werden müsse – ob er rechtmäßig sei oder nicht. Auch die Einlegung eines Widerspruchs schütze hiervor nicht. „Soweit möglich, soll auch noch auf die konkrete Maßnahme Einfluss genommen werden.“ Die Gemeinde verfüge als Straßenbaulastträger über einen „sehr weiten Spielraum, wie sie mit ihren Straßen verfährt“.
Laut Heidorn ist „nicht jedwede Maßnahme auf den Bürger umlegbar, sondern nur diejenige, die beitragsrechtlich auch erforderlich ist“. Die Beitragserhebung an der Kampenwandstraße sei deshalb „besonders sensibel, weil es angeblich um hohe Beitragszahlungen geht, wobei die konkreten Zahlen noch nicht bekannt sind“. Womöglich äußere sich die Gemeinde hierzu bei der für Mittwoch, 17. Januar, angesetzten Informationsveranstaltung.
Der Anwalt weiter: „Unsere Mandatierung dient nicht dazu, die Beitragsschuld der Bürger um jeden Preis zu drücken, sondern soll vielmehr sicherstellen, dass die Gemeinde gegenüber unseren Mandanten nur das in Rechnung stellt, was rechtmäßig ist.“ Beitragsabrechnungen seien „regelmäßig umfassend, kompliziert und besitzen hohes Fehlerpotenzial“.
Zum Umgang mit den zu erwartenden Beitragsbescheiden empfiehlt er „auf jeden Fall die Einlegung eines Widerspruchs innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist“. Anschließend könne der Beitragsbescheid in Ruhe auf Fehler überprüft werden. „Ohne Einlegung des Rechtsmittels dagegen wird der Bescheid bestandskräftig und kann, auch bei Rechtswidrigkeit, nicht mehr angefochten werden.“