Gemeinderat in Bernau

Grünes Licht für neue Planung

von Redaktion

Statt Haus mit zwölf Wohnungen will Bauträger nun zwei Doppelhaushälften errichten

Bernau – Ihre Pläne an der Hengelerstraße in Bernau geändert hat die „TLH-Wohnbau GmbH“ mit Sitz in Seebruck: Statt eines Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohnungen will der Bauträger auf dem Grundstück nun zwei Doppelhäuser errichten. Den Bauantrag hat der Gemeinderat in Bernau in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag mit 14:6-Stimmen befürwortet.

Zwei große Vorhaben – ursprünglich tituliert als „Haus A“ und „Haus B“ – stehen auf der Agenda des Bauträgers. Schon vor einiger Zeit ist der Startschuss für das „Haus A“ gefallen, das Gebäude an der Priener Straße wächst und gedeiht. In diesem großen Haus entstehen auch zwölf Wohnungen, die die Gemeinde Bernau gekauft hat und die sie dann an Bürger vermieten wird. Noch nicht begonnen hat hingegen der Bau des „Hauses B“ an der Hengelerstraße. Und so, wie dieses Projekt ursprünglich einmal geplant war, wird die GmbH es nun auch nicht mehr umsetzen, stattdessen wird nun alles ganz anders.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die GmbH die Genehmigung für dieses Vorhaben erhalten. Weil sich im Rahmen der Errichtung von „Haus A“ ergeben hatte, dass der Boden, wie sie dann angab, schlechter als erwartet sei, änderte sie dann aber die Planung noch einmal – und zwar grundlegend: Statt eines großen will sie jetzt zwei kleine Häuser errichten.

Peter Pertl (CSU) kritisierte in der Diskussion im Gemeinderat, dass der Bauträger das Projekt, das er ursprünglich geplant hatte, „über den Haufen geworfen“ habe. So wären in dem Gebäude zwölf Wohnungen entstanden, die zwölf Familien Unterkunft gegeben hätten. In den vier Doppelhaushälften sei nun Platz allein für vier Familien. Pertl: „Viel Fläche wird für wenig Wohnraum verbraucht.“

Benachbarte Baugrube war nach Regen

voller Schlamm

Michaela Leidel (Bernauer Liste) hielt kritische Anmerkungen für berechtigt. Doch sie gab auch zu bedenken, dass der zusätzliche Verkehr in dieser Gegend „deutlich geringer“ ausfallen werde, wenn nun nur zwei Doppelhäuser statt einem Haus mit zwölf Wohnungen errichtet werden. Diese Entwicklung sei zu begrüßen, seien dort doch Schüler unterwegs.

Ganz und gar nicht einverstanden mit dem Umschwenken des Bauträgers zeigte sich Dritter Bürgermeister Alexander Herkner (SPD). Schon als der Bauwerber die Genehmigung für das „Haus B“ beantragt habe, sei ihm ein Bodengutachten vorgelegen. Und so sei nun nicht verständlich, dass er seine Planung mit dem Hinweis auf die Bodenverhältnisse ändern müsse. Herkner sagte, dass der Bauträger die Doppelhäuser „bestimmt sehr gewinnbringend“ verkaufen werde – was aber „Bernau nicht voranbringt“.

Bürgermeister Philipp Bernhofer betonte, dass sich eine Situation ergeben habe, die „nicht vorhersehbar“ gewesen sei, und verwies auf das Projekt, das der Bauträger an der Priener Straße – und damit in unmittelbarer Nachbarschaft – verwirkliche. Nach zwei Tagen mit starkem Regen sei die Baugrube „völlig verschlammt“ gewesen. Herausgestellt habe sich, dass der Untergrund in dieser Gegend viel schlechter sei als bislang angenommen. Der Bauträger habe dann auch und gerade die Gefahr gesehen, dass im Falle des geplanten großen Hauses mit Tiefgarage und des erforderlichen großen Aushubes Ausschwemmungen unter benachbarten Gebäude zustande kommen könnten. Der Bauträger habe dieses sich jetzt abzeichnende Risiko nicht eingehen wollen und dann seine Planung geändert. Um der Sicherheit willen habe der Bauträger auf ein „lukratives Projekt“ verzichtet.

Jakob Müller (CSU) hatte hingegen eine andere Erklärung dafür, dass in der Baugrube „alles geschwommen ist“. Die Ursache sei „Schlamperei“ der Baufirma gewesen.

Hansjörg Decker (Bernauer Liste) sagte, dass „keine zwingende Notwendigkeit“ bestanden habe, dass der Bauträger zwölf Wohnungen anbietet. Schließlich hätte man nicht erwarten dürfen, dass er diese Wohnungen günstig an die Bürger abgegeben hätte. Und Wohnungen, die sich nicht jeder leisten kann, gebe es derer schon viele in Bernau.

Nach der Billigung durch den Gemeinderat wird der der Bauantrag nun dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt.

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