Unterwössen – Schon seit einigen Jahren wird der Gasthof „Zur Post“ nicht mehr als Restaurant und Hotel genutzt. Zwischenzeitlich war er mal als Unterkunft für Asylsuchende genutzt worden.
Im Februar hatte der Gemeinderat seine Zustimmung für mehrere Hauptwohnsitz- oder Ferienwohnungen in Aussicht gestellt. Bei mehr als drei Wohnungen wäre eine Bebauungsplanänderung erforderlich geworden.
Der jetzt vorgelegte Bauantrag der Alpiness GmbH umfasste drei Wohnungen: zwei im vorhandenen Dachgeschoss und eine dritte, die sich über das komplette Erdgeschoss mit Saal sowie das erste und zweite Obergeschoss erstrecken sollte – insgesamt über eine Fläche von 1556 Quadratmetern.
Da in den Plan für diese Wohnung viele Bäder und Küchen eingezeichnet waren, die teilweise handschriftlich wieder gestrichen und als „Schlafzimmer“ umbenannt waren, war es für die Gemeinde nicht nachprüfbar, ob die zulässige Höchstzahl von drei Wohnungen nicht überschritten wird.
Auch bei der beantragten Dreifach-Garage in der Nordwest-Ecke des Grund-stücks gibt es Unklarheiten. So ist in der Planung ein Flachdach dargestellt, was laut Bebauungsplan aber nicht zugelassen ist. Vorgeschrieben sind ausschließlich Satteldächer mit einer Dachneigung von 19 bis 21 Grad. Für das gewünschte Flachdach wäre eine Befreiung vom geltenden Bebauungsplan erforderlich.
„Es ist sehr undurchsichtig, was der Bauwerber eigentlich vorhat“, sagte Bürgermeister Ludwig Entfellner. Das Gremium war sich schließlich einig, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Unabhängig davon, gehen die Unterlagen jetzt zur weiteren Beurteilung und Entscheidung ans Landratsamt.