Marquartstein – Die Kirchengemeinde habe das Thema aus einem besonderen Ereignis aufgegriffen, erklärte Diakon Michael Sörgel in seinen Grußworten. In einer Familie hatte sich ein Mitglied zur Organspende entschlossen. Anschließend sei die Familie in der Nachbarschaft in Kritik geraten, da diese mit der Entscheidung nicht im Einklang gestanden habe, so der Diakon.
Besetzt war das Podium mit Hans Messinger als Betroffener und Empfänger einer Lunge, mit Dr. Birgit Krause-Michel, Ärztin für Innere Medizin, Palliativmedizin und Psychotherapie und Vorsitzende der außerklinischen Ethikberatung Südostbayern (SOB), mit Jens Diedrich, Fachanwalt für Medizinrecht und stellvertretender Vorsitzender der außerklinischen Ethikberatung SOB und mit Johannes Häberlein, Diakon und Supervisor und stellvertretender Vorsitzender der außerklinischen Ethikberatung SOB. Die Moderation übernahm Diakon Sörgel.
In Deutschland besitzen laut Dr.Krause-Michel etwa nur 40 Prozent der Bürger einen Organspendeausweis. Das liege nach ihrer Ansicht „an der großen Verunsicherung“, die mit der Organspende und insbesondere mit dem Thema Hirntod verbunden sei und auch an der „teilweise reißerischen Berichterstattung darüber in den Medien“. Als Hirntod werde das irreversible Ende aller Hirnfunktionen bezeichnet, erklärte die Ärztin zum Procedere einer Organspende. Bevor eine Person als hirntot angesehen werde, müsse in einem aufwendigen Verfahren von zwei unabhängigen Ärzten, die auch nicht an der Transplantation beteiligt seien, die eindeutige Diagnose gestellt werden. Das Verfahren werde nach zwölf Stunden wiederholt. „Erst wenn sich die Diagnose hier wiederum bestätigt, wird der Hirntod festgestellt und die Organentnahme in Betracht gezogen und möglich“, so die Medizinerin. Da das Schmerzzentrum im Hirn ausgeschaltet sei, gebe es bei der Spende keine Schmerzen.
Die Diagnose sei eine technische Feststellung. Es stelle sich dann die Herausforderung, wie das den Angehörigen klargemacht werden soll, so Krause-Michel. Wenn eine Organspende möglich ist, werde nach der eingehenden Untersuchung von Eurotransplant festgestellt, wer das Organ bekommen soll. Für Diakon Häberlein bleibt die Frage offen, ob der Hirntod den „finalen Tod“ bedeute.
Hier könne er sagen, dass die beiden großen Kirchen den Hirntod als finalen Tod anerkennen. Wichtig sei, dass kein sozialer Druck aufgebaut werde und mit den Angehörigen einfühlsam umgegangen und sie ausreichend informiert würden. Sonst bestehe die Gefahr, dass Raum für Fantasien aufkommen könnte, so Häberlein.
Aktuell könne der Wille zur Organspende in Deutschland aktiv bekundet werden, wie durch den Organspendeausweis, sagte Fachanwalt Diedrich zum rechtlichen Hintergrund. Liege kein Organspendeausweis vor, würden Angehörige befragt, ob der Wille geäußert wurde oder bekannt ist. Wenn der Wille zur Spende weder schriftlich noch mündlich eindeutig bekundet wurde, entscheide der nächste Angehörige darüber, so der Rechtsanwalt. Er persönlich sei gegen die Widerspruchsregelung, die aktuell als Gesetzesvorschlag diskutiert werde, sagte Diedrich. Denn in Deutschland sei bislang durch das Grundrecht festgelegt, dass eine fehlende Entscheidung nicht als Zustimmung für eine Organspende interpretiert werden dürfe. Besonders schwierig sei es für die Angehörigen, wenn die Organspende zu Lebzeiten nicht geregelt ist, merkte Diakon Häberlein an.
Hans Messinger war im Alter von 50 Jahren unheilbar an Lungenfibrose erkrankt, wie er berichtete. Im August 2014 sei ihm erfolgreich eine Lunge transplantiert worden. Er habe nach der Operation „eine Demut und unendliche Dankbarkeit“ verspürt, so Messinger.
Aus dem Publikum kam die Frage, ob Hirntod wirklich Tod bedeute. Darauf meinte der Fachanwalt, „wissenschaftlich ja“. Jedoch ethisch gesehen müsse das individuell betrachtet werden. Da sei es wichtig, in der Familie darüber zu reden, so Diedrich. Nachdem die Wissenschaft auch nicht alles wisse, werde weitergeforscht, so die Fachärztin. Jedoch sei der Hirntod ein sicheres Zeichen für den Tod.
Glücksgefühle
nach Transplantation
Eine Besucherin wollte wissen, ob es für die Organspende eine Altersbeschränkung gebe und ob das Trauma von traumatisierten Spendern auf die Empfänger übergehe. Es gebe keine Altersbeschränkung, so Krause-Michel. Jeder könne auch festlegen, welche Organe entnommen werden dürften. In der Traumaforschung sei es keine gängige Meinung, dass das Trauma vom Spender auf den Empfänger übergehe, sagte Häberlein.
„Das Trauma habe ich während der Krankheit gehabt, nach der Transplantation Glücksgefühle“, sagte Messinger.