Ruhpolding – Bei der Gemeinderatssitzung in Ruhpolding wurde der Antrag eines Ehepaars auf Vorbescheid zum Neubau von vier Ferienhäusern mit Carports auf drei zusammenhängenden Grundstücken beraten.
Das Problem hierbei sei, dass sich zwei Grundstücke im Außenbereich und eines im Innenbereich befinden, berichtete Bauamtsleiter Hans Hechenbichler. Beim Vorbescheid solle über die Zulässigkeit der Anzahl, der Größe der Ferienhäuser, ihre Lage auf den Grundstücken und über die Grund- und Geschossflächenzahl entschieden werden. Außerdem werde die Erweiterung des Bebauungsplanes Wasen-Obervachenau beantragt, weil sich eben zwei Grundstücke im Außenbereich befinden.
Über die beantragten Punkte könne aber erst entschieden werden, wenn der Bebauungsplan die formelle Planreife nach dem Baugesetzbuch erreicht habe, erläuterte der Bauamtsleiter weiter. Grundsätzlich bestehe vonseiten der Gemeinde mit der eingereichten Planung Einverständnis, dennoch sei eine Bebauung, so wie beantragt, derzeit unzulässig. Bürgermeister Claus Pichler (SPD) schlug eine Bauberatung vor. Daraufhin beschloss das Gremium, den Antrag zurückzustellen, eine Bauberatung durchzuführen und beauftragte die Verwaltung, die Genehmigungsfähigkeit mit dem Kreisbauamt zu klären. hbw