Bernau – Wie kann eine höhere Zweitwohnungssteuer dafür sorgen, dass Menschen ihre Zweitwohnung in Bernau aufgeben, sodass diese dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung steht? Diese Frage beschäftigte den Gemeinderat in jüngster Sitzung.
Auf „Abschreckung setzen“ sollte der Antrag der Grünen-Fraktion, den Josef Genghammer vorstellte. So soll die Zweitwohnungssteuer „so hoch wie möglich auf das voraussichtlich rechtlich noch durchsetzbare Maß festgesetzt werden“. Zwar könne laut Rücksprache mit dem Kämmerer die Erhöhung erst im Januar 2021 erfolgen, doch wollen die Grünen das Vorhaben jetzt schon mal öffentlich machen. Zeitgleich solle die Verwaltung die rechtlich zulässige Maximalhöhe abklären, heißt es im Antrag.
Zur Verbesserung der Einnahmesituation, so Genghammer, leiste die Zweitwohnungssteuer zwar nur einen kleinen, aber erklecklichen Teil. Viel wichtiger sei aber der angespannte Wohnungsmarkt. Wenn für Zweitwohnungen, die den Großteil des Jahres leer stehen, mehr Steuer zu zahlen ist, sei das ein Anreiz, sie wieder einem „sinnvollen Zweck zuzuführen“, erklärte Genghammer die Idee. Er habe in Erfahrung gebracht, dass einige Gemeinden in der Umgebung einen deutlich höheren Steuersatz ansetzen als Bernau mit zwölf Prozent.
Die Zweitwohnungssteuer bringe der Gemeinde 108000 Euro im Jahr, wusste Philipp Bernhofer (Bernauer Liste). „Ich bezweifle, dass eine Steuererhöhung von 500 auf 800 oder 900 Euro jemanden abschreckt, der sich eine Zweitwohnung leisten kann“, äußerte er seine Bedenken gegen die Lenkungsfunktion dieser Maßnahme.
Zudem, so Alexander Herkner (SPD) hätten auch viele Menschen eine Zweitwohnung, weil sie arbeitsbedingt an einem Ort leben, aber ihren Lebensmittelpunkt eigentlich woanders haben – da hatte er wohl vor allem viele Kollegen in der JVA im Blick. „Diese Leute sollten wir nicht noch mehr belasten“, so Herkner.
Das sei ein wichtiges Thema, das man umfassend diskutieren, aber dazu erst die rechtlichen Voraussetzungen klären sollte – und damit werde es zu einer Aufgabe für den neuen Gemeinderat ab Mai, plädierte Michaela Leidel (Bernauer Liste). Auch Irene Biebl-Daiber (CSU) forderte ein „rundes Gesamtkonzept, das vernünftig ausgearbeitet ist“.
Keine Gebiete rein für
den Fremdenverkehr
Neben einer höheren Steuer wollen die Grünen zudem, dass Zweitwohnungen künftig genehmigungspflichtig sind. Zur „Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion“ könne mit einer Satzung die Nutzung einer Genehmigungspflicht unterstellt werden, wenn die Räume mehr als die Hälfte des Jahres unbewohnt sind, zitierte Genghammer aus der bayerischen Gemeindeordnung.
Solche Siedlungen, wo explizit nur Ferienhäuser oder Kurgebiete sind, gebe es in Bernau nicht, wusste Geschäftsleiterin Daxlberger. In Bernau seien die Zweitwohnungen über das gesamte Gemeindegebiet verteilt – etwa im Vergleich zu Ruhpolding, wo es solche Siedlungen gebe.
Mit den drei Gegenstimmen der Grünen lehnte das Gremium den Antrag ab.