Inzell – Kurbeitragskontrolleur Klaus Peter Mau war bereits vor zwei Jahren nicht ganz so zufrieden mit der Meldemoral der Gäste in der Gemeinde Inzell. Bereits 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Früher wurde seitens der Vermieter die Daten handschriftlich eingetragen und unterschrieben, und anschließend überprüft, ob rechtmäßig ausgeführt. Allerdings sind des Öfteren Fehler aufgetreten beim Ausfüllen der Scheine.
Das Gästekartensystem ist nun personalisiert und alle Personen müssen namentlich mit Herkunft eingetragen werden. Gäste/ortsfremde Personen müssen angemeldet werden und die Vermieter müssen der Meldepflicht nachkommen. Kurbeitrag muss nur derjenige zahlen, der auch zu Erholungszwecken Urlaub macht. Familienangehörige ersten Grades sind grundsätzlich kurbeitragsfrei. Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins müssen angemeldet werden, ebenso Freunde, die mehrere Tage zu Besuch kommen. Kinder unter sechs Jahren zahlen in Inzell keinen Kurbeitrag.
Mau gab einen kurzen Einblick in die Meldemoral und berichtete in der Sitzung, dass es 327 Beherbergungsbetriebe in Inzell 2017 gab (davon 62 Beanstandungen) und heute sind es 343 Beherbergungsbetriebe (49 Beanstandungen bis Anfang November). „Zwischen 80 und 90 Prozent melden ihre Gäste regelkonform an und das ist auch erfreulich“, so Mau.
„Mit der Zeit kennt man seine ‚Pappenheimer‘. Bürgermeister Hans Egger sieht das ‚Nichtanmelden‘ der Gäste nicht als Kavaliersdelikt. Die Ehrlichen sollen geschützt werden und deshalb werden wir auch vor einem Bußgeld nicht zurückschrecken.“