Grassau – Im Neubaugebiet an der Kaiserblickstraße kann die Marktgemeinde Grassau sechs Grundstücke nach dem Einheimischen-Modell kostengünstig weitergeben. Zwölf Familien werden dort ein neues Zuhause finden. Darüber, zu welchem Preis der Grund zu haben ist, entschied nun der Marktgemeinderat.
Neben den sechs Grundstücken, die mit Doppelhäusern Platz für zwölf Familien bieten, sind im Bebauungsplan auch zwei größere Grundstücke enthalten. Diese möchte die Gemeinde mit Mehrfamilienhäusern für jeweils sechs bis acht Wohnungen für bedürftige Familien selbst bebauen.
Wie Bürgermeister Rudi Jantke (SPD) erklärte, sollen zunächst drei der Einheimischen-Grundstücke, später dann die weiteren drei vergeben werden. Die neuen Eigentümer würden nicht zur Zahlung der Erschließungsstraße herangezogen, da diese die Bauherren des Seniorenheims tragen. Damit reduziere sich der Grundstückspreis um 30 Euro pro Quadratmeter für die neuen Eigentümer. Als Grundstückpreis sei die Hälfte des marktüblichen Baulandpreises von 500 Euro pro Quadratmeter anzusetzen.
Das Gremium akzeptiere den Quadratmeterpreis für die Modellgrundstücke von 230 Euro. Zunächst werden die drei Grundstücke in der Nähe des Seniorenheims angeboten.
Beraten wurde auch über die Vergabekriterien. Wichtig für die Vergabe sind neben Einkommen und Vermögen der Antragsteller auch ortsbezogene Kriterien. 25 Punkte werden demnach für jedes Jahr, in dem der Antragssteller in Grassau wohnt, berechnet. Maximal 125 Punkte können erreicht werden. Neu ist, dass es eine ehrenamtliche Tätigkeit 25 zusätzliche Punkte bringt. Christian Buchner (AE) wertete dieses Zusatzkriterium als Signal an die Öffentlichkeit für die Wichtigkeit des Ehrenamts.
Dr. August Trimpl (CSU) kritisierte, dass die Anzahl der Kinder stärker als die Ortszugehörigkeit bewertet werde. Jantke hielt dagegen, dass der Zuzug junger Familien für die Zukunft der Gemeinde wichtig sei, entsprechend sollte auch die Anzahl der Kinder berücksichtigt werden.
Mit der Gegenstimme Trimpls genehmigte der Marktgemeinderat die Richtlinien zur Vergabe dieser neuen Grundstücke. tb