„Asylbewerber dürfen arbeiten“

Asylbewerber dürfen in den allermeisten Fällen arbeiten, stellte Traunsteins Landrat Siegfried Walch im Kreistag klar – für Firmen, die Geflüchtete zum Beispiel als Auszubildende bei sich aufnehmen, bedeute dies aber auch Konsequenzen. Etwa ein fünfjähriges Bleiberecht. Foto dpa

Asylbewerber dürfen in den allermeisten Fällen arbeiten, stellte Traunsteins Landrat Siegfried Walch im Kreistag klar – für Firmen, die Geflüchtete zum Beispiel als Auszubildende bei sich aufnehmen, bedeute dies aber auch Konsequenzen. Etwa ein fünfjähriges Bleiberecht. Foto dpa

Kreissozialausschuss: 1067 Flüchtlinge in Unterkünften – Ausbildungen möglich

Von Monika Kretzmer-Diepold

Traunstein – Gegen den Mythos, Geflüchtete dürften nicht arbeiten, trat Landrat Siegfried Walch (CSU) im Kreissozialausschuss ein. Heute dürfe „faktisch jeder arbeiten – selbst, wenn er ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ist“. Jedoch seien „90 Prozent der Flüchtlinge nicht arbeitsfähig“ oder

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Freitag, 8. Mai 2026

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