„Asylbewerber dürfen arbeiten“
Asylbewerber dürfen in den allermeisten Fällen arbeiten, stellte Traunsteins Landrat Siegfried Walch im Kreistag klar – für Firmen, die Geflüchtete zum Beispiel als Auszubildende bei sich aufnehmen, bedeute dies aber auch Konsequenzen. Etwa ein fünfjähriges Bleiberecht. Foto dpa
Kreissozialausschuss: 1067 Flüchtlinge in Unterkünften – Ausbildungen möglich
Traunstein – Gegen den Mythos, Geflüchtete dürften nicht arbeiten, trat Landrat Siegfried Walch (CSU) im Kreissozialausschuss ein. Heute dürfe „faktisch jeder arbeiten – selbst, wenn er ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ist“. Jedoch seien „90 Prozent der Flüchtlinge nicht arbeitsfähig“ oder