Grabenstätt – Vor der Kommunalwahl am 15. März hat der Gemeinderat Grabenstätt einstimmig folgende Entschädigungssätze für die bei Wahlen ehrenamtlich tätigen Bürger beschlossen: 60 Euro für die Mitglieder von Wahlausschüssen und -vorssitzenden (Wahlhelfer) an Wahltagen, 50 Euro für die Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen (Wahlhelfer) an Stichwahltagen, 30 Euro für die Mitglieder und Mithelfer von Wahlausschüssen bei Sitzungen außerhalb des Wahltages und 30 Euro für beigezogene Hilfskräfte am Wahltag. Dieselben Entschädigungssätze gelten für die Mitglieder von Wahlvorständen und für beigezogene Hilfskräfte bei Landtags- und Bezirkswahlen. Für alle anderen Wahlen sowie Volks- und Bürgerentscheide werden hingegen 50 Euro für Mitglieder von Wahlvorständen (Wahlhelfern) an Wahltagen und 20 Euro für beigezogene Hilfskräfte am Wahltag ausgezahlt. mmü