Grabenstätt – In Grabenstätt gilt seit Jahren eine „gemeindliche Verordnung über den Sonntagsverkauf“. Sie ist jährlich neu zu bestätigen – wie auch jüngst vom Gremium einhellig. Von 5. April bis 27. September können damit einschlägige Geschäfte an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 18 Uhr wieder öffnen und ein für einen Kur- und Erholungsort prädestiniertes Warensegment anbieten. Eine solche Verordnung können aber nur jene Gemeinden erlassen, denen offiziell das Prädikat „Kur-, Erholungs- oder Wallfahrtsort“ zugebilligt worden ist. mmü