Reit im Winkl – Der Gemeinderat billigte in seiner jüngsten Sitzung den dabei nochmals überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Alpenresort Kaiserblick“. So wurde die Abgrabungshöhe verringert, um das Landschaftsbild weniger zu beeinträchtigen. Das Gebäude steht seit 2005 leer und wurde zuletzt als Aussiedlerwohnheim genutzt, davor als Müttergenesungsheim mit der Bezeichnung „Kaiserblick“.
Auch die Eingrünung des Hotels ist nun entsprechend der Planänderung angepasst worden, und die Bestandshecke im Nordwesten des Geltungsbereiches bleibt größtenteils erhalten. Im weiteren Verfahren sollte im Zuge eines Grundstückstausches die Birnbacher Straße geringfügig nach Süden versetzt werden. Dieser Grundstückstausch konnte jedoch aus privatrechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden, und der Straßenverlauf verbleibt daher in der bisher geplanten Lage.
Straßenverlauf wird nicht verändert
Im Abwägungsvorschlag des Planungsbüros wird dazu festgestellt, dass das Gebäude oberirdisch von vorher vier auf nunmehr zehn Meter von der Grundstücksgrenze abgerückt und das Erdgeschoss angehoben wurde, um die notwendigen Abgrabungen zu minimieren. Durch diese Maßnahmen könnten steile Abgrabungen und Böschungsmauern vermieden werden. Statt ursprünglich zehn Meter, seien nur noch vier Meter Abgrabungstiefe vorgesehen. Hier habe sich durch den nicht realisierbaren Grundstückstausch eine Abgrabungshöhe von 4,50 Metern ergeben, erläuterte Bürgermeister Josef Heigenhauser (Freie Wähler) in der Sitzung.
Der Gemeinderat beschloss hierzu einstimmig, dass der Straßenverlauf ohne Verlegung übernommen und die Abgrabungshöhe den neuen Planunterlagen entsprechend angepasst wird. In einem weiteren Beschluss billigte der Gemeinderat den in dieser Sitzung nochmals überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Alpenresort Kaiserblick“ mit Begründung und Umweltbericht mit den beschlossenen Änderungen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die nochmalige öffentliche Auslegung sowie die nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen, sobald alle hierfür notwendigen Unterlagen vorliegen. sh