Prien – „Jetzt hat es uns auch erwischt“, leitete Bürgermeister Jürgen Seifert (Parteiunabhängige) die Diskussion über eine neue Satzung für die Zweitwohnungssteuer in der jüngsten und letzten Gemeinderatssitzung 2019 ein. Und das, obwohl man der jeweiligen aktuellen Rechtsprechung in diesem Punkt stets Rechnung getragen habe. Die aktuelle Satzung sei durch das neue Urteil nichtig. Hintergrund: Der Begriff Jahresrohmiete muss durch die Nettokaltmiete ersetzt werden. Zur Erklärung: Jahresrohmiete bezeichnet das Gesamtentgelt, das die Mieter/Pächter für die Benutzung eines Grundstücks per Vertrag und pro Jahr. Umlagen und sonstigen Leistungen des Mieters sind darin einzubeziehen. Thomas Ganter (SPD) hinterfragte hierzu, ob es Auswirkungen auf bereits erlassene Bescheide gibt: Dies ist laut Alfons Kinne von der Finanzverwaltung nicht der Fall.
Aktuelle Bescheide
sind rechtskräftig
„Die Bescheide haben Rechtsgültigkeit. Es gibt zudem Übergangsfristen.“ Die neue Satzung, der das Gremium einhellig zustimmte, soll bereits zum 1. Januar 2020 greifen. Auf Nachfrage von Angela Kind (Grüne), ob durch die neue Regelung weniger Steuereinnahmen für die Marktgemeinde zu befürchten seien, musste Kinne gestehen, dass sich das erst herausstellen müsse. „Dies ist aktuell noch nicht zu beziffern“, erklärte er. Kinne zufolge gibt es in Prien – inklusive der Dauercamper – 550 gemeldete Zweitwohnsitze. Die Anzahl der Personen, die drei Monate und länger pro Jahr in Prien leben und eine Kurkarte von der Gemeinde erhalten, liegt bei rund 1100.
Silvia Mischi