Rimsting: Strittiges Bauvorhaben am östlichen Ortsrand

von Redaktion

Gemeinderat will Ortseinsicht durchführen – Sensible Lage im Außenbereich moniert – Präzedenzfall befürchtet

Rimsting – Darf am östlichen Ortsrand von Rimsting, in sensibler Lage, im Außenbereich, ein Doppelhaus gebaut werden? Der Gemeinderat behandelte die Bauanfrage in der jüngsten Sitzung äußerst kritisch. Sie wurde mehrheitlich zurückgestellt. Um die ortsplanerische Verträglichkeit besser einschätzen zu können, soll zuerst eine Ortseinsicht durchgeführt werden.

Der Antragsteller will im Anschluss an die bestehende Bebauung an einer Stichstraße, von der Hochfelln-straße abzweigend, ein Doppelhaus mit Garagen für den Eigenbedarf und für Rimstinger Familien schaffen. Bürgermeister Josef Mayer erläuterte, dass das Grundstück außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Rimsting-Süd, im Außenbereich liege. Das Gremium habe über viele Jahre hinweg gleichartige Bauanfragen abgelehnt. Die Bebauung am Rand von Bebauungsplänen schaffe einen Präzedenzfall, der Bezugsfälle nach sich ziehen würde. Baulandausweisungen würden seit Jahrzehnten nur noch für ein Projekt Bauland für Einheimische erfolgen können.

Daran könne auch nicht die vom Antragsteller angeführte Änderung des Baugesetzbuches, die eine Möglichkeit der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in ein beschleunigtes Verfahren schaffe, nichts ändern. Die Gesetzänderung gelte derzeit, wie bekannt, nur bis zum 31. Dezember 2019, erklärte Geschäftsführerin Regina Feichtner. Dazu müsste aber bis zu diesem Datum ein förmlicher Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplan-Änderung gefasst werden, was zeitlich nicht mehr möglich sei.

Die überwiegende Mehrheit des Gremiums war in der Diskussion der Meinung, dass aufgrund der Bezugsfallproblematik eine freie Baulandausweisung nicht möglich sei, auch wenn grundsätzlich einer einheimischen Familie gerne geholfen wird. Es wurde auch herausgestellt, dass es sich in diesem Fall um eine besonders sensible Ortsrandbebauung im Osten, noch dazu in Biotopnähe, handle. Grundsätzlich anderer Meinung war Gemeinderätin und Bürgermeister-Kandidatin Mary Fischer (Freie Wähler). Die restriktive Haltung des Gremiums sei heutzutage nicht mehr angebracht, erklärte sie. Man brauche Wohnungen nicht nur für Kinder der einheimischen Bevölkerung, sondern auch bezahlbare Wohnungen für Senioren, Altenpfleger und Krankenschwestern. Sie appellierte an den Gemeinderat, grundsätzlich darüber nachzudenken, hier eine andere Haltung einzunehmen.

Zum Vorwurf von Gemeinderat Raimund Feichtner (ÜWG), eine Wahlkampfpositionierung herauszuhören, erklärte Fischer, dass sie 2018 persönlich von einer Ablehnung betroffen worden sei. So in Greimharting, wo es sich um keine freie Fläche, sondern um ein völlig erschlossenes, an die Bebauung anschließendes Grundstück gehandelt habe. Gemeinderat Feichtner erklärte, dass nicht völlig unkontrolliert am Ortsrand Baulandausweisungen in Einzelfällen vorgenommen werden können. Geschäftsleiterin Regina Feichtner wies darauf hin, dass gegebenenfalls ein städtebauliches Konzept erarbeitet werden müsse, das dann die Grundlage für eine Änderung oder Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes ermögliche. Der Gemeinderat war sich ferner einig, dass für die Zukunft eine Überprüfung der derzeitigen Flächennutzungsplanung unter dem Gesichtspunkt neuer Baulandausweisungen an den Ortsrändern erfolgen solle. Zum Thema Bauland für Einheimische erklärte Mayer, dass in diesem Fall ein solches Projekt von der Grundstückseigentümerin nicht gewünscht worden sei. th

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