Drei Monate beitragsfrei

von Redaktion

Grabenstätt erhält Geld vom Freistaat für Notbetreuung

Grabenstätt Einstimmig hat der Gemeinderat zuletzt beschlossen, dass die Gemeinde auf die Erhebung und Abbuchung der Elternbeiträge für Kindergarten, Kinderkrippe und Mittagsbetreuung in den Corona-Krisenmonaten April, Mai und Juni verzichtet beziehungsweise die Gebühren anlässlich einer in Anspruch genommenen Notbetreuung erlässt. Gleichzeitig segneten die Räte den Vorschlag der Gemeindeverwaltung ab, die bereits abgebuchten Gebühren von April mit Juli so zu verrechnen, dass es keine Erstattung und gleichzeitige Erhebung der regulären Elternbeiträge gibt.

Zur Erinnerung: Die Bayerische Staatsregierung hatte am 28. April dieses Jahres entschieden, Eltern und Träger in den Monaten April bis Juni bei den Elternbeiträgen zu entlasten. „Der Beitragsersatz ist ein Angebot des Freistaates, welches wir beantragen werden“, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (Bürgergruppe/Freie Wähler). Dieser werde aber nur für jene Eltern gezahlt, die die Notbetreuung an keinem Tag des jeweiligen Monats in Anspruch genommen haben.

Somit müssten systemrelevante Eltern (in erster Linie Pflegepersonal), die in der Hochzeit der Krise ihre Kinder zumindest stundenweise oder tageweise in die Einrichtungen gebracht haben, den vollen Monatsbeitrag bezahlen. Um dies zu verhindern, hat man sich in der Gemeindeverwaltung darauf verständigt, auch auf den Elternbeitrag aus der Notbetreuung zu verzichten beziehungsweise ihn den Eltern zu erlassen.

„Wir leisten damit einen Beitrag zur Krisenbewältigung“, so Wirnshofer. Finanziell bedeutet das, dass die Gemeinde von April bis Juni rund 8390 Euro weniger Einnahmen an Mittagsbetreuungsgebühren erzielt. Mit dem staatlichen Zuschuss in Höhe von etwa 5460 Euro ergibt sich hier ein Verlust von 2930 Euro. Hinsichtlich der gemeindlichen Kinderkrippe verzichtet man im besagten Zeitraum auf Beiträge in Höhe von 7945 Euro. Verrechnet mit dem staatlichen Zuschuss von 5400 Euro resultiert ein Verlust von 2545 Euro. Anders sieht es beim Gemeindekindergarten aus. Bei Elternbeitragsausfällen von rund 3430 Euro und einem staatlichen Zuschuss von 7750 Euro ergibt sich hier sogar ein Überschuss von 4320 Euro. mmü

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