Leitungen dürfen nicht überbaut werden

von Redaktion

Bauherr soll Grundstück neu erschließen

Bernau – Einhellig befürwortete der Bauausschuss Bernau in seiner jüngsten Sitzung einen Bauantrag für eine Doppelhaushälfte mit zwei kleinen Wohneinheiten und einer Doppelgarage in der Baumannstraße 19. Zuerst muss laut Beschluss aber noch die Erschließung für das Hinterliegergrundstück geklärt werden.

Wie Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) ausführte, soll die bestehende Doppelhaushälfte abgerissen werden. Die Garage überschreite die zulässige Grenzbebauung, Nachbarn hätten aber die geforderten Abstände mit einer Übernahmeerklärung übernommen.

Laut Bürgermeisterin sei das Bauvorhaben grundsätzlich zulässig, weil es sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügte. Allerdings sehe die Bauverwaltung einige Punkte kritisch.

So gebe es für das Hinterliegergrundstück eine privatrechtliche Dienstbarkeit hinsichtlich Geh- und Fahrtrecht, auch gegenüber dem Freistaat Bayern. Das Leitungsrecht für die Gemeinde Bernau sei nicht grundbuchrechtlich gesichert, obwohl die Grundstücke erst kürzlich geteilt worden seien.

Zudem würden die bereits vorhandenen Leitungen mit der geplanten neuen Doppelhaushälfte überbaut werden, was gemäß Satzung nicht zulässig sei.

Die Verwaltung empfehle dem Bauherrn, das Hinterliegergrundstück auf seine Kosten neu zu erschließen und die Leitungen für die Gemeinde dinglich sichern zu lassen. tw

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