Prien – Wer den glatten Gehsteig vor seiner Haustüre im Winter bestreuen möchte, sollte dafür kein Salz verwenden. Wie Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats erklärte, dürfen im Privatgebrauch nur „abstumpfende Mittel“, also Sand oder Steine, verwendet werden. Das Thema angesprochen hatte die Grünen-Gemeinderätin Dr. Simone Hoffmann-Kuhnt, die auf den Umweltschutz verwies. Eigentlich war es bei diesem Tagesordnungspunkt aber um die neue Räum- und Streuverordnung gegangen, für die sich das Gremium einhellig ausgesprochen hatte.
Mengen auf den
Straßen reduzieren
Hoffmann-Kuhnt berichtete, dass sie mehrfach darauf angesprochen worden sei und ihr auffalle, dass sehr viele Anlieger Tausalz verwendeten, was sie als „extrem umweltschädlich“ bezeichnete. Sie erkundigte sich, wie das geahndet werde und ob die Anlieger nicht darauf hingewiesen werden könnten. Außerdem wollte sie wissen, wie die Salzmenge für die öffentlichen Straßen berechnet werde und ob die Mengen aus Umweltgründen nicht weiter reduziert werden könnten. Bürgermeister Friedrich erklärte, dass Privatleute kein Tausalz verwenden dürften. Eine Zuwiderhandlung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. In der Vergangenheit seien im Rathaus der Marktgemeinde keine diesbezüglichen Anzeigen eingegangen.
Was den Salzeinsatz der Marktgemeinde angehe, könnten die Geräte variabel und exakt eingestellt werden. „Die Menge richtet sich nach der Glätte, die erwartet wird“, so Friedrich. Ob eine Reduzierung möglich sei, entscheide der Bauhof. Der Bürgermeister verband diesen Tagesordnungspunkt auch mit dem Aufruf, die Priener an ihre Räum- und Streupflichten vor ihren Häusern zu erinnern. Sollte nämlich jemand zu Sturz kommen, weil dem nicht nachgekommen worden war, stelle dies ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar und könnte Schadensersatz nach sich ziehen.
Martin Plenk vom Ordnungsamt hatte dem Gremium zuvor erklärt, dass die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter der Marktgemeinde die generellen Pflichten der Anlieger regelt. Laut Ausführung der Verwaltung müssen die Anlieger also die an ihre Grundstück angrenzenden Straßenbahnen und Gehwege reinigen, reinhalten und sichern. Zum Beispiel muss im Winter der Schnee geräumt, laut Bürgermeister auf dem eigenen Grundstück entsorgt, und bei Glätte gestreut werden. Die Anpassung der Satzung in Prien war notwendig geworden, weil im Februar vergangenen Jahres der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine „überraschende“ Entscheidung getroffen habe.
Der bemängelte Paragraf lasse eine Übertragung der Winterdienstpflichten an öffentlichen Straßen nicht zu, die nur Fußgängern und Radfahrern vorbehalten seien und die somit nicht Teil einer Ortsstraße seien.
Um wieder eine rechtlich sichere Grundlage zu schaffen, habe der Bayerische Gemeindetag über die Staatsregierung eine Gesetzesänderung des Paragrafen initiiert, welche seit Beginn des Jahres in Kraft getreten sei. „Das heißt, in der Praxis kann die bisherige Zuständigkeit wieder greifen“, so das Ordnungsamt in seinen schriftlichen Ausführungen. Alles bleibt also wie gehabt. Aufgrund der erfolgten Anpassung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sei nun auch die gemeindliche Verordnung entsprechend im Wortlaut zu ändern.
Eine Pflicht
der Anlieger
Bürgermeister Friedrich führte auch aus, dass künftig Unrat nur noch in solchen Mengen von Anwohnern gesammelt werden müsse, der in die haushaltsübliche Papier-, Bio- oder Restmülltonne beziehungsweise in Wertstoffcontainer passe.
Gabriele Schelhas (SPD) erkundigte sich nach der Pflicht des Schneeräumens. Dazu der Bürgermeister: „Es ist die Pflicht der Anlieger, die Gehbahn der öffentlichen Straße oder den Gehweg zu räumen und abzustreuen.“