Landkreis Traunstein nimmt Chiemsee-Aktion in Verfügung auf

von Redaktion

Schnelle Ausbreitung der Omikron-Variante zwingt Behörden zum Handeln – Anonymität der Veranstalter ein Problem

Traunstein – Der Landkreis Traunstein hat seine Allgemeinverfügung zum Versammlungsrecht nachgebessert. Beschränkungen für nicht angemeldete öffentliche Versammlungen beziehen sich nun explizit auch auf die östlichen Chiemseegemeinden, die zum Landkreis Traunstein gehören. Seit dem ersten Weihnachtsfeiertag fand nach Aufrufen über soziale Netzwerke rund um den See mehrmals die Aktion „Der Chiemsee leuchtet“ statt. Die nächste Veranstaltung war für heutigen Samstag geplant, die Einladung dazu liegt der Redaktion vor.

Erhöhtes
Infektionsrisiko

„Im Hinblick auf die sich häufig ergebende Grüppchenbildung und auf die sich derzeit deutlich schneller und effektiver ausbreitende Omikron-Variante des Coronavirus ist hier von einem erhöhten Infektionsrisiko sowohl für geimpfte als auch für ungeimpfte Teilnehmer auszugehen“, schreibt das Landratsamt im Amtsblatt. Mit einem zusätzlichen Zulauf von Erholungssuchenden am Chiemsee sei zu rechnen, was das Infektionsrisiko noch einmal steigen lasse.

Das Robert-Koch-Institut schätze die Gefährdung durch Covid-19 für die Gesundheit der Bevölkerung als sehr hoch ein. Auf der Einladung „Der Chiemsee leuchtet“ wird dazu aufgerufen, den Chiemsee mit Kerzen und Laternen zum Leuchten zu bringen.

Ziel sei, eine Lichterkette auf den Uferwegen rund um den Chiemsee zu kreieren. Auf den Mindestabstand wird hingewiesen, ebenso darauf, den Müll mitzunehmen.

Nach Angaben der Veranstalter hatten sich am ersten Weihnachtsfeiertag rund um den Chiemsee an die 2000 Menschen an der Aktion beteiligt. Im Amtsblatt ist die Rede von „als Lichterkette getarnten Veranstaltungen“, von einer „unspezifischen Aufforderung an die Bevölkerung“. Der Bekanntmachung ist deutlich zu entnehmen, dass der Landkreis durch die montäglichen „Spaziergänge“ vielerorts von Gegnern der Corona-Maßnahmen in offenkundiger Alarmbereitschaft ist.

Dass solche Aufrufe anonym sind – wie auch die Initiatorin von „Chiemsee leuchtet“ anonym bleiben möchte – sorgt nicht gerade für Vertrauen.

Wie die OVB-Heimatzeitungen in einem Gespräch mit einem Vertreter der Polizei erfahren haben, ist es für die Beamten dadurch äußerst schwierig, Menschen bei Übertretungen gegen geltende Corona- oder Versammlungsauflagen zur Verantwortung zu ziehen. Außerdem, so argumentiert das Landratsamt Traunstein, sei durch die Anonymität im Vorfeld keine Abstimmung mit Initiatoren möglich.

Auch „zum Teil aggressive Versammlungsteilnehmer“ und „aufgeheizte Stimmung“ bei ähnlichen Veranstaltungen führt die Behörde ins Feld und begründet damit, dass „das Landratsamt Traunstein als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit den zuständigen Polizeidienststellen“ die neue Anordnung für „erforderlich und verhältnismäßig“ hält. Eine Klage habe keine aufschiebende Wirkung, die Allgemeinverfügung sei sofort vollziehbar.

In derartigen Zusammenkünften wie „Chiemsee leuchtet“ sieht das Landratsamt – ohne diese Aktion namentlich zu nennen – auch ohne Redebeiträge und Kundgebungsmittel den Charakter einer Mahnwache.

Anzahl der
Teilnehmer nimmt zu

Diese hätten sich in den vergangenen Monaten als Symbol gegen die Corona-Maßnahmen oder die Corona-Impfkampagne etabliert. „Obwohl die ersten Versammlungen größtenteils störungsfrei stattgefunden haben, muss damit gerechnet werden, dass diese Ansammlungen regelmäßig und bis auf Weiteres durchgeführt werden, auch mit einer größeren Anzahl an Teilnehmern“, erklärt das Landratsamt. Damit rechneten auch die Polizeiinspektionen. Tanja Weichold

Maskenpflicht und Abstandsregeln

Der Landkreis Traunstein hat mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt am 30. Dezember für nicht angemeldete öffentliche Versammlungen verfügt, dass zwischen den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten und durchgängig eine FFP2-Maske getragen werden muss. Die Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig. In der Allgemeinverfügung sind im Einzelnen die Montagsspaziergänge in Altenmarkt, Tacherting, Trostberg, Traunreut, Grassau, Siegsdorf und Inzell jeweils ab 18 Uhr, die Spaziergänge in Traunstein montags, dienstags, donnerstags und samstags jeweils ab 18 Uhr aufgeführt sowie jene freitags ab 14 Uhr in Bergen. Mit der nun erfolgten Ergänzung sind in diese Verfügung die Uferbereiche und der Chiemsee-Rundweg für den Landkreis Traunstein aufgenommen, „insbesondere in den Gemeinden Seeon-Seebruck, Chieming, Grabenstätt und Übersee“. Die Beschränkungen gelten auch für Ersatzversammlungen oder Änderung der Versammlungszeit.

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