Chiemsee – Zwei Bauwerber planen auf ihren bestehenden Gebäuden auf der Fraueninsel Installationen von Photovoltaikanlagen. Dafür beantragten sie bei der Gemeinde Chiemsee jeweils die erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Mit den Anträgen befasste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Aufgrund der 2022 vom Ratsgremium beschlossenen Aufstellung eines kommunalen Denkmalkonzeptes und einer Gestaltungssatzung wurde das beauftragte Architekturbüro Götze und Hadlich um Stellungnahme gebeten, hieß es aus der Bauverwaltung. Allerdings stünden die Arbeiten dafür noch am Anfang, sodass ein Ergebnis noch nicht vorliegen könne.
Nach eingehender Beratung war der Gemeinderat sich mehrheitlich einig, dass die Stellungnahme der Architekten den Erkenntnissen des kommunalen Denkmalkonzeptes und den Inhalten der zukünftigen Gestaltungssatzung nicht vorgreifen dürfe.
Mit Auflagen für einen der Bauwerber hinsichtlich der Gestaltung der Anlage vertrat das Gremium die Ansicht, dass der Antrag befürwortet werden könne.
Im zweiten Fall wurde eine Entscheidung zurückgestellt. Grund dafür sei die exponierte Lage des Gebäudes und die Absicht einer einheitlichen Regelung bei der Erstellung des kommunalen Denkmalkonzepts und der Gestaltungssatzung, hieß es in der Begründung. Die Abstimmung erfolgte mit einem Votum von 7:1. ul