Inzell – In Inzell gibt es wieder ein Einheimischenmodell für Bauland, über das kürzlich der Gemeindeart beriet. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete in drei vorausgegangenen Sitzungen die Richtlinien. Dennoch gab es gerade zu den Einkommensgrenzen eine längere Diskussion.
Die Gemeinde legte für jede Grundstücksvergabe bei der Ausschreibung einen Stichtag fest. Dieser Zeitraum wird im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Maßgeblich für den Zuschlag sind die Verhältnisse zum Stichtag. Innerhalb des Bewerbungszeitraums sind die Bewerbungsunterlagen mit den Angaben und Nachweisen einzureichen. Zum Stichtag noch unvollständige Unterlagen werden vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Bewerber kann seinen Antrag jederzeit bis zum Abschluss des Kaufvertrags ohne Angabe von Gründen zurücknehmen.
Einen Antrag stellen können Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende, wenn mindestens ein Partner antragsberechtigt ist. Voraussetzung der Berechtigung für ein vergünstigtes Grundstück ist mindestens ein minderjähriges Kind oder eine ärztlich nachgewiesene Schwangerschaft.
Wird Immobilieneigentum in der Gemeinde Inzell zur Finanzierung für das zu erwerbende vergünstigte Grundstück veräußert, ist eine Vergabe möglich. Der Verkaufspreis ist dem Vermögen zuzurechnen. Das gesamte Vermögen des Bewerbers und des Partners sowie der im Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt des Bewerbers lebenden Kinder darf bei der Antragstellung den Wert des im Wohnbaulandmodell zu erwerbenden Grundstücks nicht übersteigen. Die Vermögenswerte sind durch Nachweise zu belegen.
Die Antragsberechtigung fehlt auch, wenn die Eltern/der Elternteil des Antragstellers – neben der den eigenen Wohnbedarf sicherstellenden Wohnimmobilie – Eigentümer oder Erbbauberechtigte mindestens eines weiteren bebauten oder bebaubaren Grundstücks im Gemeindegebiet Inzell sind.
Nicht antragsberechtigt sind ferner Personen, deren Eltern ein Vermögen mit einem Wert über 1,5 Millionen Euro besitzen. Haben die Eltern neben dem Antragsteller weitere Kinder, erhöht sich für jedes weitere Kind die Vermögensobergrenze um 0,3 Millionen Euro. Maßgeblich ist die Summe aller Vermögenswerte von Bargeld über Anlagen, Schmuck oder auch Pkws.
Über diesen Punkt wurde lange diskutiert, denn das Verhältnis zu den Eltern könnte ja gestört sein, zudem war man sich im Gremium nicht ganz einig, ob die Vermögensverhältnisse der Eltern offengelegt werden müssen. Das Jahreseinkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes (EStG) des Bewerberpaars darf 70000 Euro nicht übersteigen.
Zu berücksichtigen ist das Einkommen aller Personen, die zum Familienverband gehören und sonstiger Personen, die das Objekt bewohnen wollen, dazu wird das durchschnittliche Einkommen der vergangenen drei Kalenderjahre vor Antragstellung herangezogen. Bei einem Jahreseinkommen über 70000 Euro bis 90000 Euro kann ein Grundstück zu dem bei notarieller Beurkundung aktuellen Bodenrichtwert erworben werden.
Der Kaufpreis reduziert sich bei niedrigerem Einkommen und beträgt bis 40000 Euro 200 Euro/m², bis 50000 Euro 225 Euro/m², ab 60000 Euro 250 Euro/m² und bis 70000 Euro 300 Euro/m². Verdient jemand ab 70000 bis 90000 Euro pro Jahr, zählt der Bodenrichtwert. Als Bedingungen wurde eine Bauverpflichtung innerhalb von fünf Jahren festgelegt sowie eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Bei Vertragsverletzung erfolgt Wiederkauf oder eine Aufzahlung.
Die Richtlinie wurde vom Landratsamt geprüft. Die Richtlinie der Gemeinde Inzell über die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen in der vorliegenden Fassung wurde einstimmig beschlossen. wet