Ziel ist ein einheitliches Ortsbild

von Redaktion

Bernau legt neue Satzungen für Baugebiete fest – Gerüst für mögliche Nachverdichtung

Bernau – Wie viele andere Gemeinden im Chiemgau ist auch Bernau bereits gut bebaut. Nur wenige Baugebiete haben noch Platz für Neubauten und so ist der Wunsch nach Nachverdichtung groß. Um diesen Wünschen für zukünftige Bauprojekte entgegenzukommen, hat sich der Gemeinderat Bernau auf neue Richtlinien für mehrere Baugebiete geeinigt. „Es sind viele Änderungsanträge und Änderungswünsche eingegangen”, sagt Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber. „Das war für uns das Zeichen zu sagen, wir machen einen Cut, wir ändern das so, dass jeder nachverdichten kann, um die gleiche Chance zu bieten.” Der Vorteil sei außerdem, dass so die Bauleitplanung wieder in der Hand der Gemeinde sei.

Baugrund teuer und
schwer zu bekommen

Das erste Gebiet, das in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 26. Januar, behandelt wurde, war der Bebauungsplan „Römerstraße/Keltenweg”. Der aktuelle Bebauungsplan sei noch aus Mitte der 90er Jahre, wie Lisa-Maria Heigenhauser vom beauftragten Planungsbüro Straßer in Traunstein zu Beginn der Satzung sagte. „Die Eigentümer haben den Wunsch nach Änderung”, sagt sie. Hier kam es zu einer Diskussion innerhalb des Gemeinderats. Der Wunsch nach der Möglichkeit der Nachverdichtung war groß. „Bei uns ist der Baugrund so teuer und wirklich schwer zu bekommen. Es ist wirklich einfach, dass man den Bürgern die Chance gibt nachzuverdichten, wenn der Wunsch da ist”, sagt Biebl-Daiber.

Um das zu ermöglichen, aber auch das Ortsbild beizubehalten, ging es um die künftig erlaubte Höhe der Bauwerke. Viele der Häuser haben zwei Stockwerke. Ein drittes Stockwerk zu ergänzen, würde die erlaubte Höhe der Bauwerke überschreiten. Also kommt der Ausbau des Dachgeschosses infrage. „Die Möglichkeit für eine Nachverdichtung finde ich gut”, sagte Josef Genghammer (Grüne) während der Sitzung. Auch Gerhard Jell (CSU) sagt, er sei ein Fan von einem Ausbau des Dachgeschosses. Damit das gut realisierbar ist, brauche es eine „vernünftige Höhe für das Dachgeschoss”, meint Peter Pertl (CSU). Eine Höhe von 7,45 Metern sei für ihn der untere Grenzwert. Unter 7,2 Meter könne man nichts beschließen, sagte Sascha Klein (WMG). Bei der entsprechenden Abstimmung sprach sich der Gemeinderat für eine künftig festgelegte maximale Höhe für das Baugebiet  „Römerstraße/Keltenweg” von 7,2 Metern mit nur zwei Gegenstimmen aus. 

Aus dem Gemeinderat kam auch die Frage auf, ob man festlegen könnte, neue Dächer immer mit Solaranlagen auszustatten. „Solaranlagen wären wünschenswert”, sagte Josef Genghammer. Von Josef Wörndl (CSU) kam der Hinweis, dass es viel für den Ertrag der Anlagen ausmachen würde, wenn die Solarflächen aufgeständert würden, da dann der Einfallswinkel zur Sonne besser sei. „Ein Zwang für Solaranlagen halte ich für schwierig”, sagte Bauamtsleiter Bernd Ruth. „Wir gehen davon aus, dass neue Solaranlagen freiwillig gebaut werden.” Die Ausrichtung der vorhandenen Gebäude sei gut, von einer Aufständerung würde er abraten. Die entsprechende Abstimmung ging knapp aus. Sechs Gemeinderäte sprachen sich für eine Aufständerung von Solaranlagen aus, sieben, und damit die Mehrheit, waren dagegen. Auch die Pflicht, künftig mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Solar zu bedecken, wurde abgelehnt.

Neben dem Gebiet  „Römerstraße/Keltenweg” wurde auch der Bebauungsplan „Bohlmoosstraße Süd” behandelt. Die Themen waren ähnlich der ersten Diskussion, nur in Bezug auf die Wandhöhe musste erneut debattiert werden.

Städteplanerisches
Denken gefordert

Die Bohlmoosstraße liegt am Rand des Ortsgebietes von Bernau. „Man muss hier städteplanerisch denken”, sagte Irene Biebl-Daiber. „In der Ortsmitte ist eine hohe und dichte Bebauung zulässig und am Ortsrand immer abfallend und verdünnt.” Bislang habe es nie einen rechtskräftigen Bebauungsplan für die Bohlmoosstraße gegeben, so Planerin Lisa-Maria Heigenhauser. Der neue Plan orientiert sich am Plan Römerstraße, vorgesehen sei dort allerdings nur eine Wandhöhe von 6,70 Meter. Sascha Klein merkte an, der Gemeinderat sollte die Stringenz wahren und auch dort eine Höhe von 7,20 Metern beschließen, was in der folgenden Abstimmung allerdings mit sechs zu neun Stimmen abgelehnt wurde. Die folgende Festsetzung auch 6,70 wurde dann einstimmig angenommen. 

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