Tendenz geht zur Baulücke

von Redaktion

Gemeinderat Reit im Winkl befasst sich mit Grundstück an der Dorfstraße

Reit im Winkl – Positiv beschied der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung die Anfrage zur Bebaubarkeit eines Grundstücks an der Dorfstraße. Weiter ging es um die Errichtung von zwei Carports und den Wiederaufbau eines Nebengebäudes.

Vom Besitzer eines Anwesens an der Dorfstraße lag ein Vorbescheidsantrag bezüglich der Bebaubarkeit des südlichen Teilgrundstücks vor diesem Anwesen vor. Er hatte angefragt, ob es sich bei diesem Teil des Grundstücks um ein bebaubares handle und ob die Errichtung eines Ein- oder eines Zweifamilienhauses möglich sei.

Ein gleichlautender Antrag war bereits im Oktober 2020 behandelt worden. Durch einen Eigentümerwechsel wurde das Verfahren zunächst nicht fortgeführt und sollte nun abgeschlossen werden. Daher wurde die Gemeinde nochmals beteiligt. In der ursprünglichen Sitzung hatte die Verwaltung bereits die schwierige bauplanungsrechtliche Lage geschildert. Das Grundstück südlich des Primelwegs befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schweinsbichl“. Nur das antragsgegenständliche Grundstück sowie die Grundstücke östlich und westlich davon sind unbeplant.

Der zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt Traunstein habe zu verstehen gegeben, dass es sich hier zwar um einen Grenzfall handle, er aufgrund der Gesamtsituation aber eher zum Bestehen einer Baulücke tendiere, gab Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) zur Auskunft. Die Verwaltung schließe sich dieser Ansicht an, gerade auch im Hinblick auf die gewünschte Innenverdichtung.

Die Frage nach Ein- oder Zweifamilienhaus könne grundsätzlich für beides bejaht werden, das Grundstück sei groß genug. Eine weitere Beurteilung könne natürlich erst nach Vorliegen einer konkreteren Planung erfolgen. Das Grundstück befinde sich im Geltungsbereich der gemeindlichen Fremdenverkehrssatzung gemäß Baugesetzbuch, also sei grundsätzlich nur Wohnen im Erstwohnsitz möglich. Der Gemeinderat erteilte für den vorliegenden Vorbescheidsantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Die Erschließung ist dem weiteren Beschluss zufolge privatrechtlich zu sichern. Sepp Hauser

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