Inzell – Die Gemeinde Inzell will den Kurpark umgestalten und dafür ist eine Änderung des Bebauungsplanes „Außerfeld – im Bereich Kurpark – notwendig. Der Gemeinderat leitete dazu in seiner jüngsten Sitzung die notwendigen Voraussetzungen in die Wege. Für andere Baumaßnahmen wurde zudem die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kurpark“ beschlossen.
Die Gemeinde plant die Errichtung eines Kiosk/Gaststätte und eines Musikpavillons. Hierzu gibt es auch eine Arbeitsgruppe, die sich Gedanken gemacht und viele Gespräche geführt hat. Das war auch notwendig, denn im derzeit gültigen Bebauungsplan „Außerfeld“ sind im Bereich Kurpark keine Gebäude angedacht. Die Errichtung eines Kioskes/Gaststätte und eines Musikpavillons erfordern deshalb eine Änderung des Bebauungsplanes „Außerfeld“ mit der Festsetzung der Gebäude, die dort errichtet werden sollen. Der zu beschließende Änderungsbereich bezieht sich jedoch nur auf eine Teilfläche des Bebauungsplanes und zwar den Bereich Kurpark. Da sich die Grundzüge der Planung nicht verändern, wird die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Gemeinderat war einstimmig für eine Änderung des Bebauungsplanes „Außerfeld – im Bereich Kurpark“ und legte damit den Grundstein für die neuen Gebäude. Die Kosten dafür trägt die Gemeinde.
Bereits zu Beginn dieses Jahres gab es eine Zustimmung zu einem Bauantrag für den Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung von 13 Pensionszimmern in acht Ferienwohnungen mit Einbau einer Gaube sowie eines Quergiebels in einem bestehenden Gasthaus Am Bichl 1. Nun wurde eine Tektur zum Bauantrag eingereicht. Das Erdgeschoss bleibt unverändert als Gaststätte bestehen. Im Obergeschoss und Dachgeschoss wird das Gebäude im Nordwesten nur noch geringfügiger angebaut und das Dach etwas verlängert. Im Inneren werden die Pensionszimmer zu Ferienwohnungen zusammengeführt. Die Gebäudeabmessungen werden im Nordwesten lediglich um 4 x 2,10 m anstatt 4 x 4,73 m vergrößert. Ohne Gegenstimme zeigte sich der Gemeinderat mit der Tektur einverstanden.
Weiter zu behandeln war die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kurpark“. Es soll die Bebauung der beiden Grundstücke FlNr. 44/7 und 44/6 mit Einfamilienhäusern ermöglicht werden. Dazu ist es aber auch notwendig, die FlSt. 44/3, 44/5, 44/4 und 43 mit einzubeziehen. Der Flächennutzungsplan enthält das entsprechende Gebiet bereits als Allgemeines Wohngebiet (WA). Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Grundstücke werden im Rahmen des Familienmodells gesichert. Ohne Gegenstimme wurde der Bebauungsplan abgesegnet.
Notwendig wurde die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Windgrat“, weil die Eigentümer des FlSt. 1589 beabsichtigen, dieses mit einem Einfamilienhaus zu bebauen. Im gültigen Bebauungsplan ist die Fläche aber teilweise als Grünfläche ausgewiesen, deshalb ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Antragsteller werden nun den Planer beauftragen, die Änderungen einzuarbeiten und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Thema „Windgrat“ wurde auch bereits mit dem Landratsamt abgesprochen. Somit gab es keinen Hinderungsgrund, die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Windgrat“ einstimmig zu beschließen.
Bürgermeister Hans Egger gab bekannt, dass die Werbebanner/Plakate/Roll-ups für die anstehende Eisschnelllauf-Weltmeisterschaft eingetroffen sind und in der Gemeinde an Brücken und Wänden angebracht wurden. Auch im Rathaus und an der Max-Aicher-Arena stehen Hinweise zu den Welttitelkämpfen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Stimmung im Stadion auch dementsprechend gut ist und sich alle (Sportler, Betreuer und Besucher) wohlfühlen in Inzell.wet