Prien – In der jüngsten Sitzung des Priener Bau- und Umweltausschusses ging es um den Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Carports. Thomas Lindner von der Bauverwaltung führte aus, dass dieser Carport in einer geplanten Größe von knapp 22 Quadratmetern zwar verfahrensfrei sei, das Vorhaben aber im Bereich der Stellplatzsatzung liege, deren Bestimmungen es nicht einhalte. So sei vorgesehen, dass von der Garage zur öffentlichen Verkehrsfläche ein Abstand von mindestens fünf Metern einzuhalten sei. Der beantragte Carport weise aber nur einen von drei Metern auf. Der Bauherr weise darauf hin, dass eine seitliche Öffnung im Bereich des Fünf-Meter- Streifens vorgesehen sei. Das Gremium sprach sich für die Befreiung von den Bestimmungen der Stellplatzsatzung aus und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig. wp