Kindergarten- und Krippengebühren werden erhöht

von Redaktion

Bernauer Gemeinderat beschließt mit drei Gegenstimmen den Preisanstieg zum 1. September

Bernau – Mit drei Gegenstimmen sprach sich der Bernauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für die Anpassung der Gebühren im Kinderhaus Eichet aus. Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) sagte, dass zum 1. März diesen Jahres das TVöD-Entgelt um 5,5 Prozent erhöht wurde. Entsprechend sollen deshalb die Elternbeiträge erhöht und die Beiträge gerundet werden. Sie erläuterte anschließend einige Zahlenbeispiele: Bezahlten bislang Eltern für Krippenkinder für eine Betreuung von ein bis zwei Stunden 208 Euro monatlich, so soll sich dieser Beitrag ab dem 1. September um acht Euro erhöhen.

Ähnlich werden auch die Tarife bei einem Kindergartenbesuch steigen. Für einen Betreuungszeitraum von beispielsweise vier bis fünf Stunden mussten bislang monatlich 135 Euro aufgewendet werden. Dieser Betrag soll nun auf 142,50 Euro steigen. Geschwisterkinder erhalten eine Gebührenermäßigung von zehn Euro.

Die Rathauschefin wies darauf hin, dass ab dem Monat, an dem Kinder drei Jahre alt werden, der Kindergartenbeitrag fällig wird. Für Kinder, die bereits mit zwei Jahren in einer Kindergartengruppe betreut werden, bleibt es beim Krippenbeitrag bis zu dem Monat, in dem sie drei Jahre alt werden. Da dieser Tarifmodus in den anderen Einrichtungen so gehandhabt wird, müsse dies auch im Kinderhaus entsprechend angepasst werden.

Biebl-Daiber fügte hinzu, dass alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern das bayerische Familiengeld in Höhe von 250 Euro je Kind und Monat erhalten, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro. Das Familiengeld gebe es unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Außerdem gebe es das bayerische Krippengeld in Höhe von bis zu 100 Euro pro Kind ab dem ersten Geburtstag.

Abschließend erwähnte Biebl-Daiber noch, dass die letzte Erhöhung der Gebühren für Kindertageseinrichtungen zum 1. September 2023 stattfand. Karin Hofherr (SPD) wandte sich gegen eine jährliche Erhöhung. Sie könne und werde der neuen Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung nicht zustimmen.

Sascha Klein (WMG) wies auf die Auswirkungen des Länderfinanzausgleichs hin. Während in Berlin der Kindergarten umsonst sei, zahle man in Bayern selbst auf dem Dorf für den Kindergartenbesuch. Biebl-Daiber merkte an, dass sich die Gemeinde am Defizitausgleich beteilige. (Die Kommunen müssen nach Artikel 24 BayKiG mindestens 40 Prozent der förderfähigen Personalkosten für die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übernehmen, die dem freigemeinnützigen Träger eines anerkannten Kindergartens entstehen. Sie können freiwillig höhere Leistungen mit dem Träger vereinbaren, was als sogenannter „Defizitausgleich“ gilt. Anm. der Red.)

Der Anpassung der Gebühren für das Kinderhaus Eichet und der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung, die ab dem 1. September diesen Jahres in Kraft treten soll, stimmten 14 von 17 anwesenden Gemeinderatsmitgliedern zu. elk

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