Gstadt – Bei der Sitzung des Gstadter Gemeinderates ging’s um den Bebauungsplan „Am Maierholz“. Ziel ist es, 5500 Quadratmeter neuen Wohnraum zu schaffen. Hierzu plant die Gemeinde eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes, um das Baugebiet „Am Maierholz“ zu vergrößern.
Neues Wohnbauland
gehört der Gemeinde
Das neue Wohnbauland gehört der Gemeinde. Die Räte diskutierten Änderungen im Flächennutzungs- und Bebauungsplan, die das Planungsbüro Hohmann und Steinert Landschafts- und Ortsplanung in Übersee vorbereitet hatte. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll auch der Bebauungsplan geändert werden, erklärte Bauamtsleiter Hans-Joachim Kaiser.
Die Räte billigten einstimmig den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht. Ebenso einstimmig votierte das Gremium für den Planentwurf des Bebauungsplanes.
In der Begründung stehe, so Kaiser, dass „Ziel und Zweck der Planung … die Schaffung von vergünstigten Baugrundstücken für dringend benötigten Wohnraum im sogenannten Einheimischenmodell für Bewerber“ sei, „die sich am freien Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können“.
Ehe es um die Festsetzungen ging, gab es eine kurze Diskussion. Kaiser hatte nämlich zwei Varianten vorgestellt. Soll es bei den fixen Bauräumen – zwei Doppel- und drei Einfamilienhäuser sowie ein Dreispänner samt Garagen und/oder Carports – bleiben oder soll die Gemeinde frei über die Parzellierung verfügen? Nachteil bei Letzterem sei die „Gelände-Höhenfestsetzung“. Denn auf dem Areal gebe es Höhenunterschiede von bis zu neun Metern. Der Planer rate deshalb davon ab. Die Gemeinderatsmitglieder sahen das ähnlich und sprachen sich für die Beibehaltung des Bebauungsplanes aus.
Auf Nachfragen von Florian Pletzenauer (FWG) erklärte Kaiser, dass es „mindestens zwei Auslegungen, eventuell sogar drei, abhängig von den eingehenden Stellungnahmen“ brauche. Eine Vergabe könnte also frühestens im Frühjahr 2025 erfolgen, fügte Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) hinzu.
Michael Rappl (FWG) hakte bezüglich Einheimischenmodell nach. Es gebe kein „first come, first serve“, sagte Bürgermeister Hainz. „Es sind unsere Grundstücke“ und es gehe nur nach Punkten.
Maximal zwei
Vollgeschosse
Bauamtsleiter Kaiser ging schließlich auf Festsetzungen im Bebauungsplan ein. So soll beispielsweise die Wandhöhe 6,3 Meter aufweisen und die Grundflächenzahl 0,3 ausmachen. Maximal zwei Vollgeschosse und Stützmauern mit bis zu zwei Metern Höhe sind zugelassen. Ebenso festgelegt wird „Allgemeines Wohngebiet“ und eine offene Bauweise. Die Dachform Satteldach soll zwischen 20 und 26 Grad betragen und die Dachziegel können rot, rotbraun oder grau sein. Eine Garage darf ein Flachdach bekommen, ist dann aber extensiv zu begrünen. Photovoltaikanlagen dürfen nicht aufgeständert werden.
Die Räte genehmigten die Festsetzungen und stimmten dem geänderten Bebauungsplan mit 11:0 zu. Der Aufstellungsbeschluss Flächennutzungs- und Bebauungsplan ist frühzeitig bekannt zu machen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt. elk