Speicher soll zur Wohnung werden

von Redaktion

Bau ist fast fertig – Gstadter Rat lehnt Erweiterung trotzdem einstimmig ab

Gstadt – Einstimmig hat der Gemeinderat Gstadt in seiner jüngsten Sitzung eine Bauvoranfrage abgelehnt. Ein Bauwerber will seinen Speicher zu einer Wohnung ausbauen, die Familienangehörige maximal 60 Tage pro Jahr nutzen. Zusätzlich soll ein Carport an der Südwestfassade als zusätzlich überdachter Stellplatz errichtet werden. Das Dach des Carports soll als Freisitz für die Wohnung dienen.

Bauamtsleiter Hans-Joachim Kaiser holte für den Sachverhalt weiter aus. Das Grundstück an der Seestraße liegt im baurechtlichen Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Das Hauptgebäude ist in die Baudenkmalliste eingetragen. Im Jahr 2002 wurde der Neubau eines Kfz-Unterstellplatzes mit Speicherraum genehmigt. Auflage bei der damaligen Baugenehmigung war, dass das Gebäude nur als Nebengebäude zum Wohnhaus in der beantragten Form genutzt werden darf. Eine Dienstbarkeit wurde eingetragen. Eben dieses Nebengebäude soll nun aber ausgebaut werden.

Ein Vergleich der vorgelegten Planung mit dem genehmigten Eingabeplan aus dem Jahr 2002 zeige Abweichungen bei der Grundfläche und Gebäudehöhe des ursprünglichen Garagengebäudes, so Kaiser. Bei einem Ortstermin sei festgestellt worden, dass der Kniestock um 0,27 Meter und der First um 0,87 Meter höher ausfalle als ursprünglich genehmigt.

Laut Hans Obinger (FWG) müsse man konsequent bleiben. Der Antrag beziehungsweise die Bauvoranfrage sei abzulehnen. Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) wies darauf hin, dass der Bau schon fast fertig sei.

Wie Bauamtsleiter Kaiser erklärte, gehe es hier also um eine nachträgliche Genehmigung. Das Bauvorhaben könne nur zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Mögliche beeinträchtigte Belange könnten in diesem Fall der Widerspruch zum Flächennutzungsplan und die Gefahr der Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung sein.

Mit 0:11 lehnte der Gemeinderat die Bauvoranfrage ab. Bürgermeister Hainz resümierte, dass der Grund für die Ablehnung die Beeinträchtigung öffentlicher Belange sei. Das Landratsamt werde zudem auf die Diskrepanzen zwischen vorgelegtem Eingabeplan und genehmigter Planung aus dem Jahr 2002 hingewiesen. elk

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