Grassau/Rottau – 200 Bürger sind der Einladung von Grassaus Bürgermeister Stefan Kattari zur außerordentlichen Bürgerversammlung in den Rottauer Gasthof Messerschmied gefolgt. Ausgangspunkt war der Antrag der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rottau“ mit dem Ziel der Erstellung eines Mobilfunk-Konzeptes und der Beauftragung weiterer Gutachten. Dafür hatte die Initiative 400 Unterstützer-Unterschriften bekommen und im Januar dem Bürgermeister überreicht.
Schlechtes
Mobilfunk-Netz
Dass in Rottau das Mobilfunknetz sehr schwach ist und verbessert werden muss, ist unstreitig. „Ich weiß aus eigener Anschauung, wie schlecht die Anbindung ist“, versicherte Bürgermeister Kattari gleich zu Beginn. Claudia Anner von der Bürgerinitiative formulierte in ihrer Begrüßung ihr Ziel: „Wir möchten gemeinsam mit der Gemeinde einen guten Weg finden für die Mobilfunkversorgung.“
Der Marktgemeinderat hatte geeignete Standorte in Rottau analysieren lassen. Dabei wurden nicht nur die in Deutschland geltenden Grenzwerte der Strahlenbelastung geprüft, sondern auch sehr viel strengere Vorsorgeempfehlungen aus Österreich und der Schweiz.
Dr. Thomas Gritsch, Sachverständiger vom TÜV-Süd, erläuterte Näheres zur Funktionsweise der Antennen allgemein und zu den Standortanalysen, die er im Auftrag des Marktgemeinderats durchgeführt hatte. Dabei spielte sowohl die Qualität des Signals als auch die Ausbreitung der elektromagnetischen Strahlung eine Rolle.
Im Ergebnis erwiesen sich – bei Berücksichtigung der strengen Vorsorgeempfehlungen – drei Bauplätze als geeignet. Entweder ein 35 Meter hoher Sendemast am Waldrand am oberen Breitenberg oder zwei Standorte am unteren Breitenberg mit einer Höhe von 25 beziehungsweise 35 Metern. Am Waldrand hätte der Mast den Vorteil, dass er nur wenig über die Bäume hinausragen würde und daher optisch keine große Beeinträchtigung bedeuten würde – jedenfalls, solange die Bäume stehen.
Im Norden der Gemeinde wäre eine Anlage für die Mobilfunkbetreiber wirtschaftlich uninteressant, erläuterte Gritsch auf Nachfrage. Auch eine Erhöhung der Anlage am Strehtrumpf verspreche keine spürbare Verbesserung der Rottauer Verhältnisse.
Im Auftrag der Bürgerinitiative ergriff dann Dr.-Ing. Hans Schmidt das Wort. Er engagiert sich seit vielen Jahren im Themenfeld „elektromagnetische Strahlung“ und bezeichnete sich selbst als „elektrosensibel“. Schmidt verwies auf über 2000 Studien zu dem Thema. 50 Prozent davon zeigten „Effekte, die es nicht geben dürfte“. Rechtsanwalt Dr. Wolf Herkner erläuterte den rechtlichen Hintergrund des Antrags.
In der anschließenden Diskussion wies Gutachter Gritsch darauf hin: „Das Handy selbst ist die größere Gefahr als der Sendemast.“ Das gelte vor allem in Rottau, wo das Telefon mit Höchstleistung laufe, weil die Sendeanlagen so weit entfernt seien. Allerdings – erinnerte Schmidt – könne man ja das Handy ausschalten, während man der Strahlung des Funkmastes immer ausgesetzt sei. Er plädierte daher, über eine schwächere Leistung der Anlagen nachzudenken.
Aus Kreisen des Rettungsdienstes wurde auf die Bedeutung einer guten Mobilfunkanbindung hingewiesen. Das gelte zum Beispiel bei Herzinfarktpatienten, und auch die „Tele-Notärzte“ der Zukunft seien auf gute Mobilfunknetze angewiesen. Die Diskussion wogte hin und her, aber als es schließlich nach 23 Uhr war, entstand der Eindruck: „Wir drehen uns im Kreis.“
Der Antrag zur Erstellung eines Konzepts und Beauftragung eines weiteren Gutachtens wurde deshalb zur Abstimmung gestellt. 50 Personen sprachen sich dafür aus, 74 dagegen und 16 Rottauer enthielten sich.
„Waren nicht auf
Gegenwind aus“
Julia Anner von der Bürgerinitiative nahm das Ergebnis gelassen: „Uns war eine zweite Meinung wichtig. Wir waren aber nicht auf Gegenwind aus.“
„Ich hätte mit beiden Ergebnissen leben können“, meinte Bürgermeister Stefan Kattari. Er ist entschlossen, nun die nächsten Schritte einzuleiten. „Wir werden abklären, ob es vielleicht Fördermittel gibt und dann selbst auf die Mobilfunkanbieter zugehen.“
Dieses versöhnliche Ende lässt hoffen, dass eine Lösung für Rottaus Mobilfunk-Probleme naht.