Gemeinde Grabenstätt ist nun sicher bei „Traudl“ dabei

von Redaktion

Gemeinderat segnet Kostenbeteiligung im fünfstelligen Eurobereich ab – Projektumsetzung erfolgt frühestens 2025

Grabenstätt – Bereits im Oktober vergangenen Jahres hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Beteiligung am bedarfsbezogenen Personennahverkehr, dem sogenannten Projekt „Traudl“, gefasst. In seiner jüngsten Sitzung sprachen sich die Räte nun ebenfalls geschlossen dafür aus, sich finanziell an den entstehenden Kosten für den besagten flexiblen Bedarfsverkehr zu beteiligen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektumsetzung sei, dass das Bediengebiet weiterhin zusammenhänge und dass die geschätzten Kosten für die Gemeinde durch die Anpassung des Bediengebiets den ursprünglichen Ansatz nicht um mehr als 20 Prozent überschritten würden, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW). Ihm zufolge bewege sich die Höhe des jährlich zu zahlenden Beitrags gemäß der vom Landkreis erstellten Grobkostenschätzung für die Gemeinde Grabenstätt zwischen 60000 und 67000 Euro im ersten Betriebsjahr und zwischen 87000 und 95000 Euro im sechsten Betriebsjahr. Ausgelegt ist das Vorhaben nämlich auf sechs Jahre, in denen die Gemeinde zur Zahlung verpflichtet ist. Er gehe fest davon aus, dass auch die vier anderen vorgesehenen Gemeinden Chieming, Grassau, Seeon-Seebruck und Übersee ihre Zustimmung erteilten, so Wirnshofer. Nutzen werde man den bedarfsbezogenen Personennahverkehr, der in keinster Weise eine Konkurrenz zum bestehenden Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) darstelle, „frühestens im Jahr 2025“.

Buchen können wird man den flexiblen Bedarfsverkehr „Traudl“ telefonisch oder per App. Angefahren werden die bestehenden ÖPNV-Haltestellen und die reinen „Traudl“-Haltestellen, die bereits durch die beteiligten Gemeinden festgelegt wurden. Im Gemeindegebiet Grabenstätt sind es 60 Haltepunkte.

Die Anforderungen und Erwartungen an den ÖPNV steigen zunehmend. „Gerade im ländlichen Raum und in einem Flächenlandkreis wie dem Landkreis Traunstein könnten Buslinien jedoch nicht jeden kleinen Ortsteil beziehungsweise Weiler erschließen“, gab Wirnshofer zu bedenken. Um auch diese Herausforderung zu meistern, habe der Landkreis im Dezember 2022 ein Förderprogramm für die Umsetzung flexibler Bedarfsverkehre für kreisangehörige Gemeinden des Landkreises beschlossen. Dieses ermöglicht den landkreisangehörigen Gemeinden die Einführung sogenannter „flexibler Bedarfsverkehre“. Vor diesem Hintergrund haben die fünf besagten Gemeinden in enger Abstimmung mit dem Landratsamt ein Konzept für einen haltestellenbezogenen Bedarfsverkehr – On-Demand-Verkehr – erarbeitet, mit dem die Feinsterschließung kleinerer, von der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung nicht erfasster Ortsteile und Weiler ermöglicht werden soll – als Ergänzung zu den bestehenden ÖPNV-Linien. Um das ambitionierte „Traudl“-Projekt zu einem Erfolg zu führen, müsse man es gut bewerben, so Wirnshofer.

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