Marquartstein – Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Neue Ortsmitte“ Marquartstein hat nun mit der Abwägung der Stellungnahmen aus der zweiten Auslegung eine der letzten Hürden genommen. Erik Oberhorner vom Bauamt der Gemeinde Marquartstein stellte die Rückmeldungen einiger übergeordneter Behörden vor.
Es handelte sich dabei um Punkte wie die Thematik Hochwasser, Naturverträglichkeitsprüfung oder auch Fassadengestaltung. Nachdem das Thema bereits mehrmals im Gemeinderat ausführlich behandelt wurde, gab es dazu keinen Diskussionsbedarf mehr. Bei der Abstimmung votierte lediglich Gemeinderat Erich Fuchs (Grüne/Offene Liste) gegen den Abwägungsvorschlag zu den vorgetragenen Stellungnahmen.
Ausführlicher ging Oberhorner auf die Einwände einer benachbarten Hauseigentümerin ein. Die Hauseigentümerin an der Bahnhofsstraße kritisierte, dass das Vorhaben in der Ortsmitte mit fünf Gebäuden und auf Blick der Umgebungsbebauung zu dicht und überdimensioniert sei. Weiter meinte sie in ihrem Einwand, dass bei den Abstandsflächen die gebotene Abwägung und Rücksichtnahme nicht erfolgt sei. Durch den erheblich verringerten Lichteinfall und die verringerte Besonnung habe das negative Auswirkungen auf die Wohnqualität, schrieb die Beschwerdeführerin.
Bei der Erläuterung der Abwägung meinte Oberhorner, dass in den vergangenen fünf Jahren in vielfachen Untersuchungen der verschiedenen verantwortlichen Bereichsgebiete die Voraussetzungen für gesunde Wohnverhältnisse hinsichtlich Belüftung und Belichtung geprüft worden seien und so die vorhandene Planung entstanden sei. Bei den Abstandsflächen habe sich der Vorhabensträger juristischen Beistand durch Rechtsanwalt Professor Peter Matthias Astner von der Kanzlei Möller Rechtsanwälte Rosenheim geholt, sagte Oberhorner. Laut Aussage des Anwaltes seien keine Änderungen an den Planungen erforderlich, weil für den besagten Bereich das Bauvorhaben die Abstandsflächen auf eigenem Grund einhalte, führte Oberhorner aus. Eine Abstandsflächenübernahme für das Gebäude der Nachbarin sei dem jetzigen Eigentümer nicht bekannt und auch im Grundbuch nicht eingetragen.
Aufgrund persönlicher Beteiligung durfte Gemeinderat Fuchs an Beratung und Abstimmung zu diesem Beschluss nicht teilnehmen. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates stimmten einstimmig dafür, in der Abwägung der Aussage des Anwaltes zu folgen. mp