Unterwössen – „Die Sicherheit aller steht im Vordergrund, nehmts Rücksicht!“ – Mit diesem Appell richtet sich die Polizeiinspektion Grassau an die Bevölkerung. Auslöser war ein Vorfall am vergangenen Wochenende: Das sommerliche Wetter lockte zahlreiche Ausflügler in den Chiemgau, so auch nach Unterwössen an den Hammerergraben, von wo aus viele Naturfreunde auf die Rechenberg- und Feldlahnalm wandern.
Brandstufe
fünf erreicht
Weil jedoch die ausgewiesenen Parkplätze voll waren, parkten andere ihre Fahrzeuge entlang des Hammerergrabens am Fahrbahnrand sowie an der Einmündung zur Leithengasse und verengten somit die Fahrbahnen. Die Folge: Ein Feuerwehrauto im Einsatz wurde behindert.
„Wir hatten am Wochenende Waldbrandstufe fünf erreicht, deswegen war das Auto unterwegs“, erklärt ein Sprecher der Polizei Grassau auf Nachfrage der Redaktion. Da es sich hier um die höchste Stufe handle, seien vonseiten des Landratsamts Erkundungsfahrten angeordnet worden, um die Situation genau im Blick zu haben. Auf genau so einer haben sich demnach auch die dort eingesetzten Feuerwehrleute befunden.
Weil diese durch die Engstellen behindert wurden und nur mit großer Mühe an den parkenden Fahrzeugen vorbeikamen, verhängte die Polizei Verwarnungen und Anzeigen gegen die Verkehrsteilnehmer. Ein Sprecher des Bayerischen Justizministeriums teilt mit, dass das Behindern von Rettungskräften durch falsches Parken, unter besonderen Umständen nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern auch als Straftat verfolgbar ist. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel bei einem Unfall die Rettungskräfte behindert werden (§323c StGB). Jedoch müsse immer der Einzelfall betrachtet werden.
Abschleppen
oder umparken
„Hier war es ja so, dass die Feuerwehr dennoch den Bereich anfahren konnte“, sagt der Sprecher der Polizei Grassau. Wäre keine Zufahrt möglich oder Menschen in Gefahr gewesen, hätte die Polizei die Fahrzeuge abschleppen oder umparken lassen. Eine Maßnahme, die jedoch in solchen Situationen sehr schwierig umzusetzen ist, wie der Polizeisprecher betont: „Aufgrund der Vielzahl an Autos hätte das sehr lange gedauert.“
Um weitere Behinderungen, vor allem von Rettungskräften zu vermeiden, weist die Polizei Grassau eindringlich darauf hin, die Wanderparkplätze zu nutzen. Sollten diese bereits belegt sein, sind die gängigen Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten.