Rimsting – Die Kindertagesstätte „Wurzelkinder“ mit Kinderkrippe, Kindergarten und Schulkindermittagsbetreuung und das Haus für Kinder in Greimharting mit Kleinkindergruppe, Kindergarten und Schulkinderbetreuung sowie das Haus für Schulkinder (Hort) haben eine neue Benutzerordnung bekommen. Für die vorherige Fassung waren redaktionelle Änderungen notwendig geworden und der Haupt- und Finanzausschuss segnete die Neufassung in seiner jüngsten Sitzung ab.
Stefanie Denk von der Verwaltung ging in der Sitzung die inhaltlichen Änderungen Punkt für Punkt durch und ging auch auf die Fragen der Ausschussmitglieder ein. Vielfach musste in der Neufassung nur schriftlich fixiert werden, was in der üblichen Praxis in der Regel genauso gehandhabt wird. Jetzt steht auch in Buchstaben fest, dass neben den Kindern die die gemeindliche Krippe und den Kindergarten besuchen, auch die Schulkinder in den Einrichtungen der Gemeinde Rimsting mittags betreut werden.
Denk zitierte aus der Neufassung: „Im Hort werden die Schulkinder der Grundschule Rimsting nach Unterrichtsende betreut“. Neu redaktionell hinzugefügt wurde die Formulierung „nach Unterrichtsende“. Oder dass es in der Ferienzeit „für die Kinder der Grundschule Rimsting“ möglich sei eine Betreuung zu buchen.
Bei der Krippe wurde in der neuen Benutzerordnung festgehalten, dass „in begründeten Ausnahmefällen ab dem elften Monat, in Absprache mit der Krippenleitung,“ Kleinkinder Aufnahme finden können.
Durchaus als Folge der Corona-Pandemie zu deuten ist die neue Ergänzung, dass der Träger von den Personensorgeberechtigten, die sich längere Zeit in den Betreuungseinrichtungen aufhalten müssen (etwa bei der Eingewöhnungsphase) einen aktuellen Viren-Test verlangen können. Neu ist auch der Abschnitt, der besagt, dass auch bestimmten Gründen kurzfristige Änderungen der Kernzeiten möglich sind. Konkret lautet der neue Absatz: „Bei Personalengpässen können die Kernzeiten kurzfristig geändert werden, dies wird aber so bald als möglich bekannt gegeben. Der Träger behält sich vor, je nach aktueller Personalsituation die Öffnungszeiten vorübergehend oder auch längerfristig zu kürzen (insbesondere freitags beziehungsweise in den Randzeiten in der Früh und oder an den Nachmittagen). Wer sein Kind noch vor der Essenszeit aus dem Kindergarten abholen möchte, hat aufgrund der neuen Ordnung nun eine Viertelstunde länger Zeit. Nur zwischen 12.15 und 13 Uhr, kann keine Abholung stattfinden.
Auch bei den Buchungszeiten gab es eine Änderung bei der Kleinkindgruppe, waren es früher zehn Stunden an zwei Tagen, sind es nun acht.
Neben etlichen weiteren kleinen textlichen Änderungen betraf gerade die Betreuung der Schulkinder zwei Ergänzungen. Unter Paragraf 18 Absatz drei ist nun vermerkt, dass „für eine vollständige Kontrolle der Hausaufgaben durch das Hortpersonal keine Gewähr übernommen wird“. Die Eltern verlangten dies oft, so Denk, aber sie hätten keinen Anspruch darauf. Absatz vier hält nun neu ergänzend fest: „Personensorgeberechtigte von Hortkindern haben die Möglichkeit, ihr Kind im Hort betreuen zu lassen (außer in den geplanten Schließzeiten). Hierfür ist eine schriftliche und verbindliche Voranmeldung im Hort nötig. Die gebuchten Ferienbetreuungszeiten werden zusätzlich berechnet.“ Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss stimmten abschließend allen Änderungen zu. daa