Bürgermeister spricht von „Meilenstein“

von Redaktion

Grabenstätt erhält „großen Markt“ – Baurecht für Komplex soll bald erteilt werden

Grabenstätt – Die Bürger und die Verantwortlichen hätten sich sicherlich eine schnellere Umsetzung des geplanten großen Lebensmittelmarktes (Edeka Pfeilstetter) an der Chieminger Straße 24 am nordwestlichen Ortsrand von Grabenstätt gewünscht. Die Hoffnung bis Mitte 2024 das Baurecht zu bekommen, zerschlug sich, weil die Abschlussuntersuchungen zur Bodensanierung und die Untersuchungen hinsichtlich der künftigen Oberflächenentwässerung noch nicht abgeschlossen waren. Nach dem Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und dem Satzungsbeschluss könne aber der Bauantrag nun zügig eingereicht werden, hieß es in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Versorgung ist
„lange gesichert“

Einstimmig abgesegnet wurde auch der zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger geschlossene Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 9. September 2024. Dieser schreibt vor, dass der Baubeginn binnen zwei Jahren nach erteilter Baugenehmigung zu erfolgen hat. „Wir freuen uns alle, dass wir einen großen Markt für Grabenstätt bekommen und die Versorgung der Bürger lange gesichert ist“, resümierte Bürgermeister Gerhard Wirnshofer und sprach von einem „Meilenstein“. Bis auf Weiteres müssen die Bürger aber noch im vergleichsweise kleinen Edeka-Markt in der Hauptstraße einkaufen. Bereits vor rund zweieinhalb Jahren hatte sich der Gemeinderat mit der Aufstellung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel, Ferienwohnungen, Gastronomie und Büroräume“ befasst. Das Konzept für das gesamte Vorhaben wurde durch den Antragsteller dann mehrfach überdacht und überarbeitet, sodass die Gemeinde schließlich entschied, hierfür einen sogenannten „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ aufzustellen, um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Edeka-Marktes mit einem angegliederten Backshop samt Bistro sowie einem Fitnessstudio, Büro-, Archiv-, Aufenthalts- und Schulungsräumen und elf Wohnungen im Obergeschoss zu schaffen. Konkret vorgesehen sind rund 50 bis 80 Quadratmeter große Wohnungen, darunter eine Betriebsleiterwohnung, Mitarbeiter-, Ferien- und frei vermietbare Wohnungen. Der im Erdgeschoss geplante Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) soll über eine Verkaufsfläche von bis zu 1200 Quadratmetern verfügen. Der Vorhabenträger setzt auf eine Massivbauweise (Stahlbetontragwerk) mit Ziegelmauern im Erdgeschoss und mit Ziegel- beziehungsweise Holzständer im Obergeschoss. Bei dem etwa 6300 Quadratmeter großen Baugebiet handelt es sich um eine Brachfläche mit abgebrochener Bausubstanz. Von 2016 bis 2021 war in einem der alten Strickerei-Gebäude die Spielstätte der Theater-Strickerei Grabenstätt untergebracht.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden nun die Verfahrensschritte der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW) verlas die abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Fachstellen beziehungsweise Träger öffentlicher Belange (TöB) Gemeinde Grabenstätt (Bautechnik/Kanal), Landratsamt Traunstein (Bauaufsichtsbehörde), Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde), Landratsamt Traunstein (Wasserrecht und Bodenschutz), Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Regierung von Oberbayern, Regionaler Planungsverband, Wasserbeschaffungsverband Grabenstätt und Deutsche Telekom und anschließend wurde darüber jeweils einstimmig Beschluss gefasst. Auf eine Stellungnahme verzichtet hatten die Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor, die Bayernwerk Netz GmbH, die freiwillige Feuerwehr und der Wasserbeschaffungsverband Grabenstätt, die Stadt Traunstein und die Grabenstätter Nachbargemeinden Chieming, Übersee, Vachendorf und Bergen.

Die Regierung von Oberbayern hatte in ihrer Stellungnahme unter anderem darauf verwiesen, dass die Einbindung in das Ortsbild eng mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgestimmt werden müsse. Zudem seien die zu erwartenden Geräuschemissionen und -immissionen mit der Unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt abzuklären. Diese verwies ihrerseits auf die durchgeführte schalltechnische Untersuchung, mit der die grundsätzliche Nachbarverträglichkeit der Planung nachgewiesen worden sei. Ein Anlieger hatte angemahnt, dass etwaige Lärmbelästigungen (insbesondere durch Lüftungen) eine Wohnnutzung in der unmittelbaren Nachbarschaft nicht beeinträchtigen dürften. Die Gemeinde werde nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Berichtigung des Flächennutzungsplans die dazugehörigen Unterlagen an die Regierung von Oberbayern weiterleiten, so Wirnshofer.

Zur Stellungnahme des Landratsamts als Bauaufsichtsbehörde in Sachen Grünordnung hieß es im einstimmigen Ratsbeschluss, dass der Pflanzzeitraum für eine gute Gestaltung des Ortsbildes auf ein Jahr nach Nutzungsaufnahme im Bebauungsplan und im Durchführungsvertrag verkürzt werden sollte.

Mühlbach
als Saugstelle

In der Stellungnahme der Bautechnik der Gemeinde Grabenstätt wird angezweifelt, dass die gesamte Löschwasserversorgung über das Trinkwassernetz bereitgestellt werden könne. Deshalb rät man, im Rahmen der Brandschutznachweiserstellung eine Hydrantenmessung der beiden nächstgelegenen Entnahmestellen durchzuführen. Zusätzlich empfiehlt die gemeindliche Bautechnik, den Mühlbach im Bereich der Flurnummer 199 als Saugstelle auszuweisen und zu beschildern.

Da die beiden Zufahrten zum Grundstück über einen öffentlichen Geh- und Radweg führen, der parallel zur Chieminger Straße verläuft, wird vonseiten der Gemeinde zum Schutz der Radfahrer empfohlen, die Radwegkreuzungen entsprechend farblich zu markieren.

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