Grundsteuer A und B steigen

von Redaktion

Bernauer Gemeinderäte stimmen neuen Hebesätzen ab 2025 einstimmig zu

Bernau – 420 v. H. macht künftig die Grundsteuer A aus und die Grundsteuer B 370 v. H.. Einstimmig genehmigte der Gemeinderat Bernau in seiner jüngsten Sitzung die Erhöhung der beiden Grundsteuern. Vorausgegangen war diesem Entschluss eine längere Erklärung durch Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU).

Unsichere
Prognose

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte verfassungswidrig sei, hatte der Bundestag ein neues Bundesmodell für eine aufkommensneutrale Grundsteuer beschlossen. Allerdings können die Länder mit der sogenannten Öffnungsklausel ein abweichendes System einführen. Bayern bewertet nunmehr nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz: Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell anstelle der Einheitsbewertung umgesetzt. „Aufkommensneutralität“ bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt“, sondern dass es zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen kann, sagte Biebl-Daiber. Und dass Aufkommensneutralität bedeute, dass die Gemeinde nach der Umsetzung der Reform ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer haben sollte wie in den Jahren vor der Reform.

Biebl-Daiber betonte, dass die Gemeinde gesetzlich verpflichtet sei, ihren Haushalt auszugleichen. Wenn die Finanzmittel zur Erfüllung der aktuell anstehenden Aufgaben nicht ausreichen, könne man auch über eine angemessene Steuererhöhung diskutieren. Das Steueramt hat nunmehr sämtliche bis zum Stichtag 24. Oktober 2024 vom Finanzamt erhaltenen Daten den Grundsteuerpflichtigen zugeordnet. „Einige neue Messbeträge sind zweifelhaft, ein nicht unerheblicher Teil wird auf Schätzungen durch das Finanzamt beruhen.

Laufend werden Korrekturen übermittelt. Die Verarbeitung der Daten ist teils komplex und nimmt sehr viel Zeit in Anspruch.“ Kurzum, es gebe noch Unsicherheiten bei der Hebesatzprognose.

Aber um aufkommensneutral zu bleiben, sollten die Hebesätze bei der Grundsteuer von 350 auf 420 v. H. und bei der Grundsteuer B von 350 auf 370 v. H. erhöht werden. Biebl-Daiber betonte, dass es im kommenden Jahr weitere Korrekturen geben werde und dass im Herbst 2025 eine erneute Prüfung der Hebesätze erfolgen müsse.

Auf Nachfragen von Peter Steindlmüller (CSU) und Josef Wörndl (CSU) bestätigte Kämmerer Patrick Greilinger, dass man als Gemeinde nur den Hebel mit dem Hebesatz habe. „Wir können auch nicht aus.“ Wenn vom Finanzamt falsche Zahlen ermittelt werden, könne er nur Grundstücksbesitzer darauf hinweisen, dies mit dem Finanzamt zu klären. Er erwarte im kommenden Jahr noch einige neue Bescheide. Von daher sehe er das kommende Jahr als „Probelauf mit einigen Schätzungen.“ Bürgermeisterin Biebl-Daiber fügte hinzu, dass man auffällige Fälle schon informiert habe. Josef Genghammer (Grüne) sprach sich dafür aus, die Hebesätze jetzt noch nicht anzupassen. Dem Einwand hielt Kämmerer Greilinger entgegen, dass einige Grundstücksbesitzer künftig weniger zahlen. Bürgermeisterin Biebl-Daiber verwies auf die Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags, die Hebesätze anzuheben. Es sei „eine Wahnsinnsarbeit für die Verwaltung“ alles in eine Excel-Tabelle einzupflegen, aber es müsse alles nachweisbar sein.

Datensätze noch
nicht vollständig

Jakob Müller (CSU) hakte nach, ob schon alle Grundstücke erfasst sind. Greilinger bekannte, dass der Datensatz noch nicht vollständig sei. Ein Problem sei auch: „Wir sehen die Schätzungen nicht.“

Ulla Zeitlmann (Grüne) befand, dass das Gesetz komisch gemacht sei. Es sei „ein Wahnsinn,“ was das für Ressourcen verschlinge.

Dem abschließenden Beschlussvorschlag, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 420 v. H. und die Grundsteuer B auf 370 v. H. anzuheben, folgte das Gremium einstimmig. Der Gewerbesteuersatz bleibt unverändert bei 350 v. H.

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