Traunstein – Im Landkreis Traunstein wurden die Allgemeinverfügungen für Schutzmaßnahmen zur Geflügelpest aufgehoben. Nachdem Ende Oktober das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV), auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, in einem gänsehaltenden Betrieb in der Gemeinde Garching an der Alz im benachbarten Landkreis Altötting nachgewiesen wurde, hatte das Landratsamt Traunstein Schutzmaßnahmen ergriffen.
Laut Angaben des Landratsamtes wurden jedoch bei den nachfolgenden Untersuchungen in den Schutz- und Überwachungszonen der betroffenen Landkreise keine weiteren Fälle von Geflügelpest festgestellt. Bereits Mitte November konnte die strengere Schutzzone in eine Überwachungszone umgewandelt werden, sodass nun die gesamte Überwachungszone und die darin geltenden Schutzmaßnahmen im Landkreis Traunstein aufgehoben werden konnten.
Trotz der Aufhebung der Aufstallungsanordnung im gesamten Landkreis bleibt das Risiko der Geflügelpest, insbesondere im Herbst und Winter, durch Wildvögel bestehen. Daher sind Prävention und Biosicherheit weiterhin von großer Bedeutung, um eine Infektion von Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern.
Der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall sollte auf das notwendige Maß beschränkt werden, und im Stall sollte nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden. Vor Arbeiten im Stall wird empfohlen, sich die Hände gründlich zu waschen.
Wildvögel sollten durch geeignete Maßnahmen vom Geflügel ferngehalten werden, indem ihnen kein Futter angeboten wird. Die Fütterung der eigenen Tiere sollte an Orten erfolgen, die für wildlebende Zugvögel unzugänglich sind. Zudem sollten Futter und Einstreu so gelagert werden, dass keine Verunreinigungen durch infizierten Vogelkot möglich sind.
Auch das Wasser für die Tiere sollte aus der Leitung stammen und nicht aus Regen- oder Oberflächenwasser.