„Frage des individuellen Standorts“

von Redaktion

Wann kommt ein Konzept zum Denkmalschutz auf der Fraueninsel?

Chiemsee – Es gibt noch kein beschlussreifes Ergebnis. Mit dieser Botschaft kam Georg Götze auf die Fraueninsel. Der Architekt und Städteplaner befasst sich seit einem Jahr mit der Thematik Denkmalschutz auf der Fraueninsel. Götze hatte aber nicht nur „ein schlechtes Gewissen“ im Gepäck, sondern auch wichtige Informationen zu den Kriterien, die sich mittlerweile geändert haben. Ein zentraler Punkt sind die Dächer der Inselhäuser und der Wunsch vieler Insulaner, eine Photovoltaikanlage darauf zu bauen. Die Optik der einmaligen Insel stellt hierbei Planerinnen wie Bauherren vor sensible Aufgaben. Ein Jahr beschäftigt sich Georg Götze von dem Planungsbüro Götze Hadlich aus München mit dem Denkmalschutzkonzept für die Fraueninsel, aber dass es mit dem Konzept nicht so schnell geht, wie es sich der eine oder die andere auf der Fraueninsel wünscht, hänge auch mit personellem Wechsel im Amt für Denkmalschutz zusammen. Götze sprach von einer gewissen Einarbeitungszeit für das neue Personal als Hindernis, aber insbesondere die Gesetzeslage habe sich seit Mitte 2023 geändert. Maßgebliches Kriterium sei nun der Standort des Gebäudes, ein Kriterium das wegen der Gleichbehandlung bayernweit gelte, so Götze.

Die Sichtbarkeit des Daches von öffentlichem Grund aus sei eine der Kategorien. Von dieser hänge dann auch die Förderung ab, betonte Götze weiter. Für die Fraueninsel gelte im Grunde keine Typisierung bei den Dächern und anhand zahlreicher Fotos konnte Götze dies auch belegen, denn bei den Eindeckungen war im Grunde alles dabei: Blech, Schindeln und Ziegel. Auch hinsichtlich der Ausrichtung der Dächer gebe es auf der Insel keine maßgebliche Himmelsrichtung zur Giebelausrichtung.

„Warum so unterschiedlich, wo sie doch so dicht beieinanderstehen?“, stellte Götze anhand einiger Bilder fest und stellte die Frage rein rhetorisch in die Runde. Er stehe in Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und gehe davon aus, dass voraussichtlich bis Ende Februar 2025 ein beschlussreifer Planungsentwurf fertig sei, der dann dem Gemeinderat präsentiert werden könne. Auf der Sitzung soll auch der zuständige Ansprechpartner des Landesamtes für Denkmalpflege dabei sein, um die Fragen aus dem Gremium beantworten zu können. Im Amt für Denkmalpflege werde bis dahin auch ein Merkblatt zur möglichen Förderung erarbeitet, berichtete der Architekt weiter. Anfang des Jahres wollen sich die Gemeinderatsmitglieder aber noch mal mit dem Planer für eine Ortsbegehung treffen.

Bislang galten strenge Richtlinien für denkmalgeschützte Häuser und Ensembles im Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG). Es stammt vom 25. Juni 1973. Seit 1. Juli 2023, 50 Jahre später, fand nun unter anderem folgende Änderung Eingang ins Gesetz: Art. 6 Maßnahmen an Baudenkmälern (2).

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