Prien – Wer das Grab seiner Lieben in St. Salvator hat, zahlt bisher mehr, als das in Prien der Fall ist. Das gilt allerdings nur noch bis zum 1. Juni. Dann werden in beiden Friedhöfen neue Gebühren fällig.
Kostendeckende
Einnahmen
Grund für die Anpassung ist laut Standesamt der Marktgemeinde eine neue Kalkulation der Gebühren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sowie eine Neuausschreibung der Bestattungsdienstleistungen für beide Friedhöfe. Neue Positionen aus dem Leistungsverzeichnis werden als zusätzliche Gebührensätze in die Satzung aufgenommen.
In Bayern müssen Friedhofsgebühren kostendeckend kalkuliert werden, um eine gesicherte Finanzierung des Bestattungswesens zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Gebühren so festgelegt werden müssen, dass die Gesamtkosten des Friedhofs (Personal, Instandhaltung, Abfallentsorgung und weiteres) gedeckt sind. Der Hauptausschuss hat die neuen Gebührensatzungen Mitte Mai bereits vorberaten.
Um die bisherige Ungleichheit bei den Grabgebühren zwischen den Friedhöfen Prien und St. Salvator auszugleichen, werden die Gebühren in St. Salvator an die Priener Verhältnisse angepasst.
Als Ausgleichsmaßnahme bleibt die jährliche Gebühr für zweistellige Urnennischen auf dem Friedhof Prien unverändert bei 46 Euro pro Jahr, obwohl laut Kalkulation eine Senkung um einen Euro möglich gewesen wäre.
Aufgrund der neuen Berechnung erhöht sich die jährliche Gebühr für ein Einzelgrab von 27 Euro in Prien und 27,90 Euro in St. Salvator auf einheitlich 31 Euro. Ein Familiengrab mit drei Grabplätzen kostet 76 Euro jährlich, bisher waren es 66 Euro in Prien und 72,10 Euro in St. Salvator. Ohne die Anpassung an die Priener Gebührenhöhe hätte sich nach der Kalkulation laut Gemeindeverwaltung für St. Salvator eine neue Gebühr von 35 Euro pro Jahr für ein Einzelgrab und 85 Euro pro Jahr für ein Familiengrab ergeben.
Einhellige
Zustimmung
Die Mitglieder des Marktgemeinderates hatten keinen Diskussionsbedarf. Sie beschlossen die von der Verwaltung vorgelegte Gebührensatzung für die gemeindlichen Friedhöfe in Prien und St. Salvator einmütig, ermächtigten Bürgermeister Andreas Friedrich, die Satzungen zu unterschreiben. Die Satzungen treten bereits zum 1. Juni in Kraft.