Hitler-Sticker in Whatsapp-Gruppe wird teuer

von Redaktion

54-Jähriger muss 2950 Euro zahlen – Amtsgericht Traunstein reduziert Strafe minimal

Traunstein – Eine Geldstrafe von „weniger als 60 Tagessätzen“ waren das Ziel eines 54-Jährigen aus dem südlichen Chiemgau, als er Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Traunstein einlegte. Der Mann hatte im September 2023 in einer Whatsapp-Gruppe mit 19 Mitgliedern einen Sticker verwendet, der das Konterfei von Adolf Hitler zeigte. Das Kennzeichen der verbotenen NSDAP brachte dem Mann ein Jahr später in einem Strafbefehl den Vorwurf des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro, somit von 3000 Euro ein.

Dagegen legte der 54-Jährige Einspruch ein. Allerdings beschränkte er sein Rechtsmittel auf die Höhe der Strafe. Mit einem „positiven Nachtatverhalten“ konnte das Amtsgericht kürzlich im Urteil einen zusätzlichen Pluspunkt werten. Richterin Barbara Dallmayer erachtete es für tat- und schuldangemessen, mit der Geldstrafe etwas unter den 60 Tagessätzen aus dem Strafbefehl zu bleiben und gelangte zu 59 Tagessätzen zu je 50 Euro, also von insgesamt 2950 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten des Verfahrens. kd

Artikel 1 von 11