Traunstein/Teisendorf – Mit dem Aufgriff von drei illegalen türkischen Flüchtlingen am 6. August 2024 in Freidling bei Teisendorf endete eine Serie von Schleusungen per Flugzeug und Pkw von der Türkei über Bosnien und Österreich nach Deutschland. Zwei Angeklagte, eine 57-jährige Rumänin und einen 65-jährigen türkischen Staatsangehörigen, verurteilte die Siebte Strafkammer mit Richter am Landgericht Dr. Florian Richter als Vorsitzendem letzte Woche zu Freiheitsstrafen von vier Jahren sieben Monaten beziehungsweise vier Jahren neun Monaten – wegen gewerbs- und bandenmäßiger Schleusung von Ausländern in drei Fällen.
Die verhältnismäßig niedrige Strafe hatten die Angeklagten einem Geständnis nach einem vorausgehenden Rechtsgespräch zwischen der Kammer, Staatsanwältin Marion Aicher und Staatsanwalt Dr. Simon Fink sowie den Verteidigern Jens Diedrich und Michael Vogel aus Traunstein, Raphael Botor aus Rosenheim und Claus Kürschner aus Hagen zu verdanken. Im Ergebnis hatte das Gericht Strafspannen zwischen viereinhalb und fünf Jahren für die Frau und von vier Jahren acht Monaten bis fünf Jahre zwei Monate für den Mann im Fall eines Geständnisses zugesagt. Daran hielten sich alle Beteiligten in den Plädoyers wie im Urteil. Der zunächst ebenfalls angeklagte Vorwurf einer Schleusung per Lkw bestätigte sich nicht. Vielmehr wurden auch diese Illegalen mit Flugzeug und Auto nach Deutschland geschafft.
Neben der Fahrt am 6. August 2024, die mit einer Polizeikontrolle gegen 22.45 Uhr bei Freidling endete, lagen den Angeklagten weitere Schleusertaten zur Last. Sie fungierten dabei als eine Art „All-Inclusiv-Manager“ für die gesamte Tour, kümmerten sich zum Beispiel um erschlichene Touristenvisa und Flugtickets, begleiteten die Flüchtlinge auf dem Flug und im Pkw. Alles wurde ordentlich mit Handys dokumentiert – Fotos der Illegalen, Einreisedokumente, Überweisungen bis zu den Chats.
In keinem der Fälle nahm das Gericht einen „minderschweren Fall“ an, wie der Kammervorsitzende im Urteil heraushob. Dr. Florian Richter erläuterte, in zwei von drei Fällen greife die neue Strafdrohung des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von „mindestens drei Jahren“. Berücksichtigt habe man bei der Strafzumessung vor allem das Geständnis, die erlittene Untersuchungshaft, aber auch „das organisierte, planmäßig-verdeckende Vorgehen“ mit illegaler Einreise mittels Touristenvisa, Vorlegen von Hotelbuchungen und Rückflugtickets, die später storniert worden seien. In Rumänien wiesen die Angeklagten einschlägige Vorstrafen auf. Eine dortige Strafe des 65-Jährigen wäre in Deutschland gesamtstrafenfähig, hätte also in die neue Entscheidung einbezogen werden müssen. Deshalb sei ein Härteausgleich zu gewähren, die jetzige Strafe etwas zu reduzieren gewesen. kd