Traunstein/Bernau/Rosenheim – Mit Crocs-Schuhen, einer kurzen Hose, Kappe und auf dem Fahrrad durch Rosenheim radelnd: So ist der JVA-Häftling nach seiner Flucht aus einem Krankenhaus in Traunstein ausgerechnet von einem Polizisten in seiner Freizeit am Sonntagnachmittag entdeckt und verhaftet worden – inklusive einer kleinen „Verfolgungsjagd“ mit dem Motorrad. Dass der Mann in Bernau wegen Eigentumsdelikten inhaftiert war – und wieder ist, bestätigt Jürgen Burghardt. „Der Gefangene befindet sich dort seit Ende Februar 2024“, teilt der Leiter der JVA mit. „Das Straf-ende datiert derzeit auf Mitte 2026.“
Bewachungen
im Schichtsystem
Wie Burghardt schildert, wurde der 35-Jährige am vergangenen Freitagabend wegen einer Schnittverletzung am Oberschenkel in das Traunsteiner Krankenhaus gebracht. Die Polizei hatte am Wochenende von einer „akuten Verletzung“ gesprochen und erwähnt, dass der Häftling operiert werden sollte. „Den Vorgaben entsprechend wurde der Gefangene von einem Bediensteten bewacht. Krankenhausbewachungen werden in einem Schichtsystem, also im regelmäßigen Wechsel der Bediensteten, durchgeführt“, so der Leiter.
„Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es dem Gefangenen während einer kurzfristigen Abwesenheit des Beamten vom Behandlungszimmer gelungen, das Zimmer zu verlassen“, sagt Burghardt. Den Schilderungen der Polizei vom Wochenende war zu entnehmen, dass der Mann nach diesem „günstigen Moment“ über die Notaufnahme und einen Baustellen-Hügel am Gebäude ins Freie geflüchtet war. Der Anstaltsleiter verweist darauf, dass die Aufarbeitung des Vorfalls andauert und bittet um Verständnis dafür, „dass ich vor diesem Hintergrund keine weiteren Details zum konkreten Geschehen und zu den Sicherungsmaßnahmen bei medizinischen Ausführungen nennen kann“.
Etwas allgemeiner holt er zur Bewachung eines Gefangenen in einem Krankenhaus aus und spricht von einer „für die Bediensteten anspruchsvollen Aufgabe“. Sie sei der Teil der Ausbildung von Justizvollzugsbeamten, werde in anstaltsinternen Schulungen regelmäßig thematisiert und stichprobenartig in Krankenhäusern vor Ort kontrolliert.
„Die für die Bewachung von Gefangenen in Krankenhäusern entwickelte Sicherheitskonzeption hat sich grundsätzlich bewährt“, so Burghardt. Im Jahr 2024 soll es seinen Angaben zufolge fast 400 durchgeführte Bewachungsmaßnahmen und -schichten durch die Mitarbeiter der JVA Bernau gegeben haben, bei denen keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Die Sicherheitskonzepte der bayerischen JVA würden fortwährend überprüft und bei Bedarf angepasst. Zudem habe das bayerische Justizministerium jüngst alle Standorte aufgefordert, die Bediensteten erneut auf die bestehenden Dienstvorschriften zur Beaufsichtigung von Gefangenen außerhalb der Anstalten hinzuweisen. Dabei ging es insbesondere um die sorgfältige und permanente Bewachung der Gefangenen. Helfen soll dabei auch eine Handreichung zur Beaufsichtigung von Häftlingen außerhalb des geschlossenen JVA-Bereichs, in der unter anderem Fesselungstechniken dargestellt werden, wie Burghardt abschließt.
Der Fluchtversuch ist natürlich nicht der erste in der Region: Ende 2023 ereignete sich in der JVA Bad Reichenhall ein filmreifer Ausbruch, als sich ein Gefangener mit einem Bettlaken abseilte und die Flucht ergriff. Dieselbe Anstalt musste kürzlich wegen einer gefundenen Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg sogar komplett evakuiert werden.
In Bernau, Traunstein, Bad Reichenhall, Laufen-Lebenau und Mühldorf blieb es zwar in den vergangenen Jahren ruhig, doch das war nicht immer so, wie Zahlen des Justizministeriums zeigen.
Fluchtversuch
nicht strafbar
Dem Bernauer Häftling droht übrigens keine weitere Bestrafung: Wie aus dem Strafgesetzbuch (StGB) hervorgeht, ist die Flucht oder der Versuch kein Straftatbestand. Das gilt allerdings nur, solange man dabei keine Sachbeschädigung, Körperverletzungen oder sonstige Taten begeht.
Das Strafrecht regelt jedoch über den Paragrafen 120 unter anderem: „Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Auch der Versuch ist strafbar, heißt es.