Grassau – Nach dem Grassauer Einwohneramt müssten 7248 Menschen in der Gemeinde wohnen. Der Zensus ergab jedoch eine Zahl von 6752 Bürgern und damit 496 weniger als offiziell im Einwohnermeldeamt hinterlegt. Wo sind diese knapp 500 Bürger? Die Richtigkeit der Zählung zweifelt die Gemeinde an und erhebt nun Klage beim Verwaltungsgericht München. So entschied der Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Mit dieser Feststellung, dass das Statistische Bundesamt weniger Bürger nach der Zählung mitteilte, ist Grassau nicht allein. In vielen Gemeinden wurden bedeutend weniger Bürger festgestellt. Wie Bürgermeister Stefan Kattari betonte, darf aufgrund des Datenschutzes auch nicht überprüft werden, wer nun diese knapp 500 spurlos verschwundenen Personen sind. Somit kann das Einwohnermeldeamt auch nicht, sollten die Zahlen nicht stimmen, aktualisiert werden. Kurios ist zudem, dass nach dem Einwand beim Statistischen Bundesamt und Zweifel an der Richtigkeit der Zahlen, der Gemeinde 150 Leute dazu geschlagen wurden. Welchen Erfolg eine solche Klage haben kann, konnte der Rathauschef nicht beurteilen. Aufgrund des Datenschutzes ist es ebenfalls schwierig, einen Nachweis zu führen, da man nicht wisse, wer nun vom statistischen Amt gezählt wurde. Josef Grießenböck (FW) fragte nach dem vorherigen Zensus, der solche Zahlen wohl nicht hervorbrachte. Damals, so entgegnete Kattari, sei der Datenschutz ein anderer gewesen. Geschäftsleiter Peter Enzmann betonte, dass die Gemeinde keinen Hinweis bekomme und so sein Einwohnermeldeamt auch nicht bereinigen könne. Aus datenschutzrechtlichen Gründen gebe es keine Auskunft. Auch wie die 150 Personen, die nun geschenkt wurden, zustande kamen, kann niemand sagen. Laut Thomas Göls (CSU) gehe es auch um staatliche Zuwendungen und um viel Geld, das der Gemeinde genommen werde. Einstimmig votierte der Rat für die Klageerhebung. tb