Räte stoppen Ferienhaus-Pläne

von Redaktion

Wohnraum hat in Gstadt Vorrang vor Tourismus

Gstadt – Ein einstimmiges Nein erteilte der Gemeinderat von Gstadt in seiner jüngsten Sitzung einem Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses. Ein Bauwerber wollte dieses in ein Ferienhaus umnutzen. Günther Lebesmühlbacher vom Bauamt hatte den Bauantrag erläutert. Das Baugrundstück liegt im Innenbereich, fällt somit unter Allgemeines Wohngebiet. Laut Bauantrag soll die bisherige, reguläre Wohnnutzung der bestehenden Doppelhaushälfte aufgegeben werden. Stattdessen soll daraus ein Ferienhaus werden. Die bestehende Gebäudekubatur bleibt unverändert und die erforderlichen Stellplätze können auf Eigengrund nachgewiesen werden. Im baurechtlichen Innenbereich des Planungsgebietes sind bereits Ferienwohnungen genehmigt, die sich mit einem untergeordneten Flächenmaß in die jeweiligen Wohngebäude integrieren. Lebesmühlbacher sagte weiter: „Ferienwohnungen zählen gemäß Paragraf 13a BauNVO zu den nicht störenden Gewerbebetrieben, die nach den Regelungen der BauNVO in einem Allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig sind.“ Wenn sich die Art der baulichen Nutzung der gesamten Doppelhaushälfte in ein Ferienhaus ändert, werde der baurechtliche Konsens der Doppelhaushälfte als Wohngebäude in eine gewerbliche Nutzungseinheit abgeändert, was wiederum den Gebietscharakter im baurechtlichen Innenbereich beeinträchtige. Dadurch könnten auch Nachbarrechte verletzt werden. Und es könne „eine Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme eintreten.“ Lebesmühlbacher führte weiter aus, dass schon jetzt Druck auf dem Wohnungsmarkt herrsche. Ferienwohnungen stünden in direkter Konkurrenz zur Deckung des dringenden Bedarfs an regulären Wohnungen. Ein definiertes Ziel der Gemeinde sei es, Wohnraum für dauerhaftes Wohnen sicherzustellen. Es gelte, „eine bedarfsgerechte Balance zwischen regulärem Wohnraum und Tourismus sicherzustellen.“ Sepp Gartner (FGW) wollte dies nicht abstreiten, lehnte aber eine Umnutzung des Bestandsgebäudes in ein Ferienhaus ab. Auch Fraktionskollege Michael Rappl sah das ähnlich. Für den positiv formulierten Beschlussvorschlag, dem Antrag auf Nutzungsänderung zuzustimmen, fand sich keine einzige Stimme im Gemeinderat. Der Bauantrag wurde abgelehnt. elk

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