Gstadt – Der Änderung des Bebauungsplanes „Am Maierholz“ stimmte der Gemeinderat von Gstadt in seiner jüngsten Sitzung geschlossen zu. Günther Lebesmühlbacher vom Bauamt hatte zuvor erläutert, dass die nebeneinanderliegenden Grundstücke schon vor knapp zwei Jahren Thema im Gemeinderat waren. Damals hatte das Gremium einer Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt, inzwischen sei mit den Eigentümern auch ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.
Planung mit
nun vier Parzellen
Nun liege der Planentwurf vom „Planungsbüro Hohmann Steinert“ vor. So soll die für diese Grundstücke enthaltene Beschränkung auf zwei Wohneinheiten je Gebäude gestrichen werden, um eine Gleichheit innerhalb des Siedlungsgebietes zu erzielen. Die Baugrenze für den noch unbebauten Bereich wird erweitert, um eine lagemäßige Verschiebung des Baukörpers zu ermöglichen.
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,3 erhöht, um der aktuellen Baunutzungsverordnung gerecht zu werden. Die GRZ-Berechnung habe, so Lebesmühlbacher weiter, zum Zeitpunkt der Planaufstellung des Urbebauungsplanes Terrassen und Balkone noch nicht als Teil der Hauptanlage berücksichtigt. Eine GRZ-Erhöhung sei folglich „keine Erhöhung des Baurechtes, sondern eine Anpassung an das geltende Planungsrecht.“ Lebesmühlbacher ging auch auf weitere Festsetzungen ein. So soll unter anderem eine offene Bauweise zugelassen sein, der First müsse entlang der Dachseite verlaufen, Dachausschnitte seien nicht zulässig und Einfriedungen sollten „wie immer“ gestaltet werden. Gerhard Kreisel (Bürgerliste) hakte nach, warum es eine neue Änderung brauche.
Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) erklärte, dass die nebeneinanderliegenden Parzellen von drei auf vier erweitert werden. „Platz hat es.“ Die Antragsteller müssten allerdings noch die Stellplätze nachweisen. Dominikus Schneider (FWG) regte an, den Punkt Löschwasser mitaufzunehmen. Darüber habe sich die Verwaltung bereits Gedanken gemacht, erklärte Bürgermeister Hainz. Der Bauhof werde nachprüfen, ob die Hydranten ausreichend seien. Ein späterer Ringschluss auch in Verbindung mit dem Baugebiet am Maierholz sei bereits angedacht.
Räte stimmen
mit 12:0 zu
Nachdem keine weiteren Fragen mehr kamen, stellte Lebesmühlbacher den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Eine Änderung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13a BauGB eingeleitet werden. Der vom „Planungsbüro Hohmann Steinert“ ausgearbeitete Planentwurf wird unter der Maßgabe gebilligt, dass die Präambel noch auf die aktuelle Rechtslage angepasst wird. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dieser Beschlussvorlage erteilte der Gemeinderat mit 12:0 grünes Licht.