Bernau – Georg Muche ist am vergangenen Dienstag gerade dabei, sein Haus in der Bernauer Bäuerlbachstraße fit für die neuen Mieter zu machen. Alte Bücher werden ausgeräumt und klar Schiff gemacht, damit am 1. Juli ein junges Ehepaar mit Kind hier einziehen kann. Mit der Miete eines Hauses mit Garten in Laufentfernung vom Chiemsee haben sie quasi den Jackpot geknackt. Denn freier Wohnraum ist in dieser Region mehr als rar. Also sollte es Vermietern von Amtsseite möglichst leicht gemacht werden. Leider ist das Gegenteil der Fall, der „deutsche Amtsschimmel ist unverdrossen aktiv“, wie es Gerhard Muche sehr charmant umschreibt.
Bauantrag für
ein altes Haus
Andere würden seinen Fall getrost als „Bürokratie-Irrsinn“ umschreiben, schließlich muss der 84 Jahre alte Mann gerade zum zweiten Mal binnen drei Jahren einen neuen Bauantrag für sein äußerlich unverändertes Haus von 1976 einreichen. Das ist nach Mitteilung eines Mitarbeiters des Kreisbauamtes Rosenheim, der sich auf rechtliche Grundlagen in der Bauvorlagenverordnung beruft, Bedingung für die Nutzungsänderung des Hauses und die Neu-Vermietung. Gerhard Muche entschied sich dafür, seinen Ärger nicht herunterzuschlucken und ging wegen des „Schildbürgerstreichs“ an die Öffentlichkeit.
Seit Erscheinen des Artikels in der Chiemgau-Zeitung steht sein Telefon kaum still. „Ich habe viele Anrufe und Whatsapps bekommen, wurde selbst von meinem Elektroinstallateur darauf angesprochen. Meine Frau ist in einer Seniorensportgruppe, auch dort wird darüber geredet – genau wie in der Praxis meiner Tochter, die als Zahnärztin in Achenmühle arbeitet“, berichtet Muche am Ort des Problems in der Bernauer Bärlauchstraße. Mit seinem Frust über die Bürokratie hat Gerhard Muche offenbar einen Nerv getroffen, der viele Menschen schmerzt: „Viele haben uns gesagt, dass so etwas endlich mal öffentlich gesagt werden musste. Viele sind sauer, weil die Bürokratie immer schlimmer wird.“
In seinem Fall heißt das, dass er die 2022 für eine Nutzungsänderung zum Ferienhaus schon einmal eingereichten umfangreichen Unterlagen vom Bauantrag bis zum Kataster-Auszug noch einmal zum Landratsamt Rosenheim schicken soll. Für ein Haus, das seit fünf Jahrzehnten äußerlich unverändert in Bernau steht. „Es ist doch hanebüchen, das alles noch mal machen zu müssen. Ich musste sogar die Tippeltappel-Tour zu insgesamt sechs Nachbarn in der Umgebung noch einmal machen und ihre Einverständnis-Erklärung für die Nutzungsänderung einholen. Was soll der Quatsch, ich will doch nur das Haus vermieten, noch dazu an eine Familie von hier“, fragt sich Muche – und sicher nicht nur er.
Sein Elektroinstallateur riet ihm im Gespräch, als Protest gegen die bürokratischen Hürden „doch einfach gar nichts einzureichen“. Gerhard Muche befürchtet allerdings, dass eine Komplett-Verweigerung das Problem nicht lösen wird. Also hat er neben der Nachbarschafts-Umfrage auch brav den neuerlichen Bauantrag ausgefüllt. Ein bisschen Widerstand muss dann aber doch sein, denn den geforderten neuerlichen Gang zum Katasteramt hat sich der rüstige Herr gespart.
„Da die Bausubstanz völlig unverändert ist, das Grundstück und die angrenzenden Grundstücke sich nicht verändert haben und genügend Stellfläche für alle Eventualitäten durch die lange Garagenauffahrt vorhanden sind, erlaube ich mir, den Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 15. November 2022 anzulegen, da er mit dem heutigen Auszug völlig identisch ist“, schreibt Muche in einem Brief an das Kreisbauamt Rosenheim, der der Chiemgau-Zeitung vorliegt.
Am Dienstag hat er sein Schreiben abgeschickt. Ob seine Nutzungsänderung rechtzeitig bis zum 1. Juli vom Amt bestätigt wird? Gerhard Muche hat so seine Zweifel: „Ich erwarte, dass ich ein Schreiben bekomme, dass ich alle gesetzlichen Bedingungen erfüllen muss.“ Die Beamten hätten nach seiner Meinung vor allem „Angst, sich in die Nessel zu setzen“. Und über die Sinnhaftigkeit von bürokratischen Prozessen wird auch in diesem Amt nicht diskutiert. „Das Landratsamt Rosenheim als untere Bauaufsichtsbehörde ist ein Exekutivorgang und somit ausführende Behörde“, schreibt die Pressestelle des Landrats-amts Rosenheim an die Chiemgau-Zeitung: „Die Änderung von Gesetzen obliegt der Legislative.“
Dass sich der pensionierte Mediziner und Ex-Klinikchef in Bernau-Felden trotzdem wehrt, hat auch etwas mit seiner Biografie zu tun. Muche kommt aus der Ex-DDR. Schon in jungen Jahren wehrte er sich gegen Ungerechtigkeiten und legte sogar einmal einen Einspruch beim damaligen Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker ein. Später erlebte er mit seiner Familie nach seinem Ausreiseantrag in die damalige Bundesrepublik Deutschland über vier Jahre zahlreiche Repressionen, ehe er 1985 lange vor dem späteren Mauerfall tatsächlich aus dem sozialistischen Staat in den Westen durfte.
Zahlreiche
Repressionen
Hier machte er Karriere als Arzt und arbeitete noch bis zu seinem 80. Lebensjahr zeitweise in seinem Job. Gerhard Muche ist einer, der zu seinem Wort steht – deshalb kann die junge Familie in jedem Fall am 1. Juli in sein Haus in der Bernauer Bärlauchstraße einziehen: „Wenn die Nutzungsänderung bis dahin nicht bestätigt ist, vermiete ich ihnen das Haus bis auf Weiteres eben als Ferienhaus. Dafür habe ich ja eine gültige Genehmigung – und dann hat sich der Film erledigt.“